Der erste Teil erklärt die allgemeinen Grundlagen einer juristischen Methodenlehre. Der zweite stellt die Besonderheiten des zivilrechtlichen Arbeitens dar. Diese spezielle Didaktik macht die Gemeinsamkeiten juristischen Arbeitens und die auf die einzelnen Rechtsgebiete beschränkten Eigenarten deutlich. Damit wird die juristische Arbeitstechnik für die Studierenden leichter faßbar und verständlich.