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Dieses Buch stellt als einziger Ratgeber alle existierenden Mietmängel überstichtlich dar und erläutert sie verständlich. Die Experten von Haus + Grund geben Ihnen außerdem Tipps damit sie zu ihrem Recht kommen, egal ob als Mieter oder Vermieter.
INHALTE
- Mietmängel verständlich erläutert
- Praxistipps für die Vermeidung typischer Fehler
- Expertenrat: „Wann lohnt sich der Gang zum Rechtsanwalt?"
- Zielgruppe sind Mieter und Vermieter
- Speziell für Vermieter: Von Mietnomaden bis hin zu Schönheitsreparaturen
- Speziell für Mieter: Von der Mietminderung bis zu
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Produktbeschreibung
Dieses Buch stellt als einziger Ratgeber alle existierenden Mietmängel überstichtlich dar und erläutert sie verständlich. Die Experten von Haus + Grund geben Ihnen außerdem Tipps damit sie zu ihrem Recht kommen, egal ob als Mieter oder Vermieter.

INHALTE

- Mietmängel verständlich erläutert

- Praxistipps für die Vermeidung typischer Fehler

- Expertenrat: „Wann lohnt sich der Gang zum Rechtsanwalt?"

- Zielgruppe sind Mieter und Vermieter

- Speziell für Vermieter: Von Mietnomaden bis hin zu Schönheitsreparaturen

- Speziell für Mieter: Von der Mietminderung bis zu gestiegenen Nebenkosten

AUF DER CD-ROM

- Mietverträge,

- Mietminderungstabelle,

- Gesetze
Schlagzeile:
In Kooperation mit Haus+Grund München!

Langtext:
INHALTE
- Ausführliche Erklärung aller Mietmängel
- Die Gründe für Mietminderung sowohl für Vermieter als auch Mieter, sodass man auch die Rechte der Gegenseite kennt
- Wie Sie Mängel nachweisen
- Welche Maßnahmen Sie ergreifen können
- Welche rechtlichen Ansprüche und Pflichten Sie haben
- Mietminderungstabelle mit über 400 Urteilen und nach Stichworten von A-Z aufgebaut

AUF DER CD-ROM
- umfassende Mietminderungstabellen
- Musterbriefe für Mieter und Vermieter
- und Gesetze

Infotext:
Betriebssysteme: Windows® 98/ME/2000/XP oder höher Pentium-Prozessor oder Äquivalent ab 400 MHz, 64 MB RAM, CD-ROM-Laufwerk, 150 MB freier Festplattenspeicher (je nach Umfang/Art der Installation)

Inhaltsverzeichnis:
Vorwort 1. Was ist eigentlich ein Mangel? - Was bedeutet 'subjektiver Fehlerbegriff"? - Wann liegt ein Sachmangel vor? - Was ist unter dem Begriff 'Rechtsmangel" zu verstehen? - Was fällt unter 'zugesicherte Eigenschaften"? 2. Was muss der Mieter beachten? - Zeigen Sie Mängel immer an - Erfüllen Sie Ihre Duldungspflichten 3. Wie muss der Vermieter reagieren? - Schauen Sie sich den Mangel an - Kommen Sie Ihrer Instandhaltungs und Instandsetzungspflicht nach - So weisen Sie unberechtigte Forderungen zurück - Welche Kündigungsrechte habe ich als Vermieter? 4. In welchen Fällen ist eine Minderung ausgeschlossen? - Ein unerheblicher Mangel liegt vor - Mietminderung ist vertraglich ausgeschlossen - Wenn der Mangel bekannt ist - Was bewirkt eine vorbehaltlose Mietzahlung? - Der Mieter hat den Mangel verursacht - Wenn der Mieter Instandsetzungsmaßnahmen vereitelt - Wann lebt das Minderungsrecht wieder auf? 5. Wie berechne ich die Mietminderung? - Wie groß ist die Beeinträchtigung? - Was wird als Bemessungsgrundlage angesetzt? 6. Welche sonstigen Rechte hat der Mieter? - Wann besteht Anspruch auf Schadensersatz? - Selbstbeseitigungsrecht und Aufwendungsersatzanspruch des Mieters 7. Wie ist bei Lärm vorzugehen? - Welche Arten von Lärmbelästigung gibt es? - Wie werden Lärmimmissionen geregelt? - Wie lässt sich Lärmbelästigung nachweisen? - Wie kann der Mieter reagieren? - Was kann der Vermieter tun? 8. Wie ist auf Schimmel oder Feuchtigkeit zu reagieren? - Wie entstehen Schimmel und Feuchteschäden? - Wer trägt die Beweislast? - Was kann der Vermieter tun? 9. Was tun bei Umweltgiften? - Mangelbegriff bei Umweltgiften - Was gilt bei folgenden Einzelfällen? - Was bedeutet Fogging? 10. Lohnt sich der Gang zum Gericht? - Welche Klagemöglichkeiten hat der Vermieter? - Welche Klagemöglichkeiten stehen dem Mieter offen? - Was bedeutet 'einstweiliger Rechtsschutz"? - Welches Gericht ist zuständig? - Wer trägt die Beweislast? Zur Übersicht: Mietminderungstabelle Abfluss - Abflussgeruch - Abflussrohr - Abluft - Abwasser - Abwasserleitung - Aluminiumfenster - Ameisen - Antenne - Asylantenheim - Asylbewerber - Aufzug - Außenisolierung - Außenlage - Außenmauer - Aussicht - Backofen - Bad - Badewanne - Balkon - Bauarbeiten - Baugerüst - Baujahr - Baulärm - Baumbestand - Bäume - Baustelle - Bausubstanz - Beheizung - Beleuchtung - Beschattung - Beschimpfungen - Biergarten - Blei - Bordell - Brand - Briefkasten - Dachausbau - Dachboden - Dachterrasse - Dämpfe - Drogen - Durchlauferhitzer - Dusche - Einbauküche - Einbruchgefahr - Elektroanlage - Elektrosmog - Fahrradschuppen - Fahrstuhl - Fäkaliengrube - Fenster - Fernsehempfang - Feuchtigkeit - Flachdach - Fläche - Fliesen - Fogging - Formaldehyd - Frettchen - Garage - Garten - Gaststätte - Gegensprechanlage - Geruch - Graffiti - Haarrisse - Hauseingang - Hausmusik - Haustürschloss - Heizkosten - Heizung - Hitze - Holzschutzmittel - Hund - Isolierverglasung - Käfer - Kakerlaken - Kamin - Keller - Klingel - Klingelanlage - Küche - Lärm - Leerstand - Lichteinfall - Lichtentzug - Lift - Lösungsmittel - Malerarbeiten - Mäuse - Milieu - Mobilfunkantenne - Motten - Müllschlucker - Mülltonne - Neubau - Nikotin - Parkett - Perchlorethylen (PER) - Ratten - Rollläden - Schaben - Schallschutz - Schimmel - Silberfische - Skaterbahn - Speisekammer - Spinnen - Steckdose - SwingerClub - Tabakrauch - Tauben - Teppichboden - Terrasse - Toilette - Treppenhaus - Trinkwasser - Trittschall - Türen - Unbewohnbarkeit - Verkehr - Verschmutzung - Wärmedämmung - Warmwasser - Warmwasseruhr - Warmwasserversorgung - Waschmaschinenanschluss - Wasserschaden - Wasserversorgung - Weichmacher - Wohnungstür - Zugluft - Zweckentfremdung Abkürzungsverzeichnis Stichwortverzeichnis

Leseprobe:
1. WAS IST EIGENTLICH EIN MANGEL?

Zu den Hauptpflichten des Vermieters zählt die Erhaltungspflicht der Mietsache (§ 535 BGB). Danach hat der Vermieter die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie außerdem während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten.
Den Vermieter trifft daher grundsätzlich die Instandsetzung- und Instandhaltungspflicht
bezüglich der Mieträume. Zu den Mieträumen zählen vor allem vermietete Wohnungen und Gewerberäume sowie sonstige Räume wie Garagen, Schuppen, Keller und Hobbyräume. Ebenso können mitvermietete Freiflächen, zum Beispiel Gärten oder Gemeinschaftsräume
wie Heizungs- und Waschkeller, zur Mietsache gehören. Der Vermieter haftet also insgesamt dafür, dass der Gebrauch der Mietsache während der gesamten Mietdauer für den Mieter uneingeschränkt möglich ist.

PRAXIS-BEISPIEL
Als Mangel anerkannt
- Wenn die Heizungsanlage in einem Gebäude nicht funktioniert, liegt ein Mangel der Mietsache vor.
- Ist das Dach undicht und es kommt in der Folge zu Feuchteschäden, hat der
Vermieter für die Beseitigung dieser Mängel zu sorgen.
- Nicht schließende Türen und Fenster oder nicht funktionierende Klingelanlagen
stellen ebenfalls Mängel der Mietsache dar.

Für den Fall, dass die Mietsache mangelhaft ist, stehen dem Mieter folgende
Gewährleistungsansprüche zu:

- Mietminderung
- Schadens- und Aufwendungsersatzanspruch
- Außerordentliche Kündigung

Haben Mieter und Vermieter den Mietvertrag schon geschlossen, ist der Mietbeginn jedoch noch nicht eingetreten und die Mietsache an den Mieter noch nicht übergeben, so stehen dem Mieter die vorbezeichneten Rechte nicht zu.

EXPERTEN-TIPP
Achtung!
Der Mieter kann die Gewährleistungsrechte erst geltend machen, wenn die Mietsache bereits an ihn übergeben worden ist. Die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen setzt voraus, dass ein Mangel an der Mietsache vorliegt. Die Mietsache ist dann mangelhaft,
wenn sie zur Zeit der Überlassung an den Mieter einen Fehler aufweist, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt oder mindert oder wenn während der Mietzeit ein solcher Fehler entsteht (§ 536 Absatz 1 BGB).

PRAXIS-BEISPIEL
Das ist zu beachten
- Ist eine Gaststätte mit Biergarten vermietet worden, so muss auch eine entprechende Freifläche vorhanden sein.
- Wird zur Wohnung eine Garage oder ein Kellerraum vermietet, so liegt eine
Beeinträchtigung und damit ein Mangel vor, wenn diese Räume nicht vorhanden sind oder nicht genutzt werden können.
- Vermietet der Eigentümer eine Wohnung in ruhiger Lage und nimmt später während des Mietverhältnisses durch Straßenausbau die Verkehrsbelastung erheblich zu, ist nachträglich ein Mangel entstanden, der die Eigenschaft 'ruhig" zu mindest teilweise aufhebt.
Autorenporträt
Die Rechtsanwältin Birgit Noack ist seit über 15 Jahren als Beraterin beim Haus- und Grundbesitzerverein München mit dem Schwerpunkt Mietrecht tätig. Sie ist daher bestens mit den Problemen bei Mietmängeln vertraut.
Martina Westner, Rechtsanwältin, ist seit über 15 Jahren als Beraterin beim Haus- und Grundbesitzerverein München mit dem Schwerpunkt Mietrecht tätig. Sie ist bestens mit den Problemen bei Mietverträgen oder Abrechnung von Beriebskosten vertraut. Sie ist Mitautorin verschiedener Fachbücher im Haufe Verlag.
Rezensionen
"Dieser praktische Ratgeber erläutert die unterschiedlichen Mängel, die bei Mietsachen auftreten können, und erklärt die Ansprüche und Rechte von Vermietern und Mietern. Die knappen, aber anschaulich beschriebenen Anweisungen sind mit Praxisbeispielen illustriert und mit Expertentipps gewürzt." (Immobilien Zeitung, 03.05.2007)