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Gegenstand der Arbeit sind verfassungsrechtliche Fragen zur Mietpreisregulierung. Zunächst werden die historische Entwicklung des Mietpreisrechts sowie die aktuelle Rechtslage im Bereich der Miethöhenregulierung dargelegt. Die Arbeit zeigt sodann die Reformbedürftigkeit der Mietpreisbremse auf. In einem ersten Schwerpunkt wird die Gesetzgebungskompetenz für das öffentliche Mietpreisrecht untersucht. Ausgangspunkt dieser Untersuchung sind Bestrebungen zur Etablierung von Mietpreisrecht auf Landesebene, insbesondere der Berliner Mietendeckel. Zentral für die Einordnung ist der…mehr

Produktbeschreibung
Gegenstand der Arbeit sind verfassungsrechtliche Fragen zur Mietpreisregulierung. Zunächst werden die historische Entwicklung des Mietpreisrechts sowie die aktuelle Rechtslage im Bereich der Miethöhenregulierung dargelegt. Die Arbeit zeigt sodann die Reformbedürftigkeit der Mietpreisbremse auf. In einem ersten Schwerpunkt wird die Gesetzgebungskompetenz für das öffentliche Mietpreisrecht untersucht. Ausgangspunkt dieser Untersuchung sind Bestrebungen zur Etablierung von Mietpreisrecht auf Landesebene, insbesondere der Berliner Mietendeckel. Zentral für die Einordnung ist der Mietendeckel-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts. Dieser wird in der Arbeit analysiert und kritisch bewertet. Sie beleuchtet zudem die Vereinbarkeit eines gesetzlichen Mietenstopps mit Grundrechten. Hier werden vor allem die eigentumsverfassungsrechtlichen Grenzen aus Art. 14 I GG für einen Mietenstopp erarbeitet. Am Ende wird ein konkreter gesetzlicher Umsetzungsvorschlag unterbreitet.
Ausgezeichnet mit dem Promotionspreis auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts des Fachbereichs Rechtswissenschaften der Philipps-Universität Marburg.
Autorenporträt
Sophia Marie Nispel studierte Rechtswissenschaften an der Philipps-Universität Marburg. Ihr erstes Staatsexamen absolvierte sie im Jahr 2019. Sie ist seit 2016 an der Professur für Staats- und Verwaltungsrecht von Prof. Dr. Steffen Detterbeck an der Philipps-Universität Marburg beschäftigt - zunächst als studentische Hilfskraft und seit 2019 promotionsbegleitend als wissenschaftliche Mitarbeiterin. Während der Promotion war sie zudem Stipendiatin der Studienstiftung des deutschen Volkes. Ihre im Jahr 2023 abgeschlossene Promotion wurde von Herrn Prof. Dr. Steffen Detterbeck betreut. Seit März 2023 ist sie Rechtsreferendarin am Landgericht Marburg.