Gut und schnell beraten
Welche Rechte und Pflichten haben Sie als Mieter? Der TaschenGuide gibt Ihnen Antwort auf die wichtigsten Fragen des Wohnungsmietrechts - vom Abschluss des Mietvertrags bis zur Kündigung. Sie erfahren,
- welche Klauseln im Mietvertrag unwirksam sind,
- wie Sie Mieterhöhungen und Betriebskostenabrechnungen überprüfen können,
- wie Sie sich bei Mängeln und Modernisierung verhalten sollen. Und wenn es doch einmal zum Streit kommt, zeigt Ihnen der TaschenGuide wie und mit wessen Hilfe Sie zu Ihrem Recht kommen.
Dirk Clausen, seit 1979 Rechtsanwalt in Nürnberg, war langjährig in der Mieterberatung tätig. Er referiert bundesweit bei Fortbildungsveranstaltungen zum Thema Mietrecht. In seiner Praxis ist er ständig mit allen mietrechtlichen Fragen befasst.
Wann ist eine Maklerprovision fällig? Wenn Sie die Wohnung über einen Makler anmieten, verlangt dieser von Ihnen als Provision meistens zwei, maximal drei Monatsmieten zuzüglich Mehrwertsteuer. Die Vereinbarung einer höheren Provision ist unwirksam. Den Makler müssen Sie nur zahlen, wenn es tatsächlich zum Vertragsschluss kommt und seine Tätigkeit dafür ursächlich war. Dabei kommt es nicht darauf an, ob Sie mit dem Makler einen schriftlichen Vertrag geschlossen haben. Es reicht aus, dass Sie von seiner Maklertätigkeit wussten. Er kann dann die übliche Provision verlangen. Wenn Ihnen der Makler eine Wohnung nennt, die Sie schon kennen, müssen Sie ihm dies sofort schriftlich mitteilen. Außerdem dürfen Sie sich vom Makler dann nicht durch diese Wohnung führen lassen oder bei ihm den Mietvertrag abschließen. Nur so können Sie in diesem Fall die Provisionspflicht umgehen. Der Verwalter einer Wohnung darf für deren Vermittlung keine Provision verlangen. Wenn Sie feststellen, dass der Makler bei der Verwaltung tätig ist, indem er z. B. Kaution oder Mieten einfordert, können Sie die Zahlung der Provision verweigern bzw. die bereits gezahlte Provision zurückverlangen.
Welche Rechte und Pflichten haben Sie als Mieter? Der TaschenGuide gibt Ihnen Antwort auf die wichtigsten Fragen des Wohnungsmietrechts - vom Abschluss des Mietvertrags bis zur Kündigung. Sie erfahren,
- welche Klauseln im Mietvertrag unwirksam sind,
- wie Sie Mieterhöhungen und Betriebskostenabrechnungen überprüfen können,
- wie Sie sich bei Mängeln und Modernisierung verhalten sollen. Und wenn es doch einmal zum Streit kommt, zeigt Ihnen der TaschenGuide wie und mit wessen Hilfe Sie zu Ihrem Recht kommen.
Dirk Clausen, seit 1979 Rechtsanwalt in Nürnberg, war langjährig in der Mieterberatung tätig. Er referiert bundesweit bei Fortbildungsveranstaltungen zum Thema Mietrecht. In seiner Praxis ist er ständig mit allen mietrechtlichen Fragen befasst.
Wann ist eine Maklerprovision fällig? Wenn Sie die Wohnung über einen Makler anmieten, verlangt dieser von Ihnen als Provision meistens zwei, maximal drei Monatsmieten zuzüglich Mehrwertsteuer. Die Vereinbarung einer höheren Provision ist unwirksam. Den Makler müssen Sie nur zahlen, wenn es tatsächlich zum Vertragsschluss kommt und seine Tätigkeit dafür ursächlich war. Dabei kommt es nicht darauf an, ob Sie mit dem Makler einen schriftlichen Vertrag geschlossen haben. Es reicht aus, dass Sie von seiner Maklertätigkeit wussten. Er kann dann die übliche Provision verlangen. Wenn Ihnen der Makler eine Wohnung nennt, die Sie schon kennen, müssen Sie ihm dies sofort schriftlich mitteilen. Außerdem dürfen Sie sich vom Makler dann nicht durch diese Wohnung führen lassen oder bei ihm den Mietvertrag abschließen. Nur so können Sie in diesem Fall die Provisionspflicht umgehen. Der Verwalter einer Wohnung darf für deren Vermittlung keine Provision verlangen. Wenn Sie feststellen, dass der Makler bei der Verwaltung tätig ist, indem er z. B. Kaution oder Mieten einfordert, können Sie die Zahlung der Provision verweigern bzw. die bereits gezahlte Provision zurückverlangen.