Der Großkommentar ist das Standardwerk zum Wohnraum- und Gewerberaummietrecht. Die sechs Autoren - vier Mietrichter und zwei als Mietrechtler ausgewiesene Verbandsjuristen - haben das gesamte Mietrecht des BGB mit einer Intensität bearbeitet, die auch in BGB-Großkommentaren ihresgleichen sucht. Übergreifende Gesichtspunkte und Nebenvorschriften (ZPO, StGB, WiStG) sind in umfangreichen Vorbemerkungen bzw. Anhängen ebenfalls kommentarmäßig bearbeitet.
Der "Schmidt-Futterer" klärt die rechtlichen Fragen, die sich durch Möglichkeiten der Vertragsfreiheit einerseits und die Regelungen des Schutzes der Vertragsparteien andererseits ergeben. Nach Mietrechtsreform, Schuldrechts- und ZPO-Reform jetzt in der 9. Auflage.
Der Großkommentar ist das Standardwerk zum Wohnraum- und Gewerberaummietrecht. Das Recht der Miete ist als entgeltliche Gebrauchsüberlassung gerade für Wohnräume, Geschäftsräume und Grundstücke von überragender Bedeutung.
Die sechs Autoren - vier Mietrichter und zwei als Mietrechtler ausgewiesene Verbandsjuristen - haben das gesamte Mietrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs unter Einbeziehung der mietrechtlich relevanten ZPO-Bestimmungen mit einer Intensität bearbeitet, die auch in BGB-Großkommentaren ihresgleichen sucht.
Die im Mietverhältnis - wie in kaum einem anderen Rechtsgebiet - besonders ausgeprägte Differenziertheit des Zusammenwirkens von Möglichkeiten der Vertragsfreiheit einerseits und den Regelungen des Schutzes der Vertragsparteien andererseits hat dazu geführt, dass das Mietrecht heute vielfach als das Rechtsgebiet angesehen wird, in dem gerade auch Juristen die meisten Fehler begehen. Durch die Reformen (Mietrechtsreform, Schuldrechts- und ZPO-Reform) der letzten Jahre ist die rechtliche Unsicherheit größer denn je. Hier hilft dieses Werk.
Die kommentarmäßige Darstellung kommt der Arbeitsweise der Rechtsanwälte und Richter entgegen, die seit jeher gewohnt sind, auch komplexe und schwierige Rechtsverhältnisse primär über die Gesetzesnorm zu lösen. Übergreifende Gesichtspunkte und Nebenvorschriften (ZPO, StGB, WiStG) sind in umfangreichen Vorbemerkungen bzw. Anhängen ebenfalls kommentarmäßig bearbeitet.
Für die Einheitlichkeit der Struktur und die Geschlossenheit der Kommentierung sorgt als Herausgeber der durch zahlreiche Veröffentlichungen weithin bekannte Mietrechtsspezialist Richter am Landgericht Hubert Blank.
Die 9. Auflage berücksichtigt mit Stand April 2006 über 300 neue BGH-Entscheidungen, u.a.:
- "Teilmarkt Luxuswohnungen" und Mietüberhöhung
- Kautionsrückgewähr nach Veräußerung der Mietsache
- Vereinbarte und tatsächliche Wohnfläche
- Betreutes Wohnen: Koppelung von Mietvertrag und Servicevertrag
- Wegfall des Eigenbedarfs nach wirksamer Wohnraumkündigung
- Mietsicherheit und Gestaltungsmöglichkeiten
- Zahlung auf verfristete Nebenkostenabrechnung
- Hinnahme der Minderung und Verwirkungsproblematik
- Verjährungsfrist-Beginn bei Schäden
Rezension:
"(...) Der Kommentar überzeugt auf der ganzen Linie, da er das Mietrecht umfassend erschließt und dabei dennoch flüssig zu lesen ist."
in: Notarkommentar Stuttgart, 4 / 2005, zur 8. Auflage
"In nunmehr 8. Auflage ist der Klassiker unter den Mietrechtskommentaren, der Schmidt-Futterer, erschienen. Der Bezeichnung "Großkommentar des Wohn- und Gewerberaummietrechts" macht dieses Werk alle Ehre. Knapp 50 Gesetzesparagrafen werden auf über 3.000 Seiten vollumfänglich kommentiert. Damit hält der Schmidt-Futterer auch in seiner 8. Auflage das, was er verspricht: Ein "einmaliges Informationsangebot". (...) Alles in allem (...) bleibt der Schmidt-Futterer der führende Großkommentar im Mietrecht."
In: Deutsche Wohnungswirtschaft, 11/ 2003, zur 8. Auflage
"(...) Dem Anspruch eines ‘Großkommentars’ wird der Schmidt-Futterer auch in seiner aktuellen Auflage vollumfänglich gerecht."
Richter am LG Dr. Bernd Wermeckes, in: NZM 19/2003, zur 8. Auflage
"(...) Der Schmidt-Futterer 2003 ist nicht nur ein, sondern das bisher aktuellste Standardwerk zum Wohn- und Gewerberaummietrecht einschließlich der wichtigsten Nebengesetze. Es ist insbesondere für Anwälte und Richter ein unentbehrliches Hilfsmittel für die tägliche Arbeit, wobei zu hoffen bleibt, dass die Ressourcen der Landesjustizhaushalte eine zügige Anschaffung des Werkes für alle Zivilgerichte ermöglichen wird. Die Meßlatte für künftige Mietrechtskommentare sind besonders durch die Kommentierungen von Blank, Börstinghaus, Eisenschmid, Lammel und Langenberg hoch angelegt."
Dr. Olaf Riecke, in: ZMR 10/2003, zur 8. Auflage
Der "Schmidt-Futterer" klärt die rechtlichen Fragen, die sich durch Möglichkeiten der Vertragsfreiheit einerseits und die Regelungen des Schutzes der Vertragsparteien andererseits ergeben. Nach Mietrechtsreform, Schuldrechts- und ZPO-Reform jetzt in der 9. Auflage.
Der Großkommentar ist das Standardwerk zum Wohnraum- und Gewerberaummietrecht. Das Recht der Miete ist als entgeltliche Gebrauchsüberlassung gerade für Wohnräume, Geschäftsräume und Grundstücke von überragender Bedeutung.
Die sechs Autoren - vier Mietrichter und zwei als Mietrechtler ausgewiesene Verbandsjuristen - haben das gesamte Mietrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs unter Einbeziehung der mietrechtlich relevanten ZPO-Bestimmungen mit einer Intensität bearbeitet, die auch in BGB-Großkommentaren ihresgleichen sucht.
Die im Mietverhältnis - wie in kaum einem anderen Rechtsgebiet - besonders ausgeprägte Differenziertheit des Zusammenwirkens von Möglichkeiten der Vertragsfreiheit einerseits und den Regelungen des Schutzes der Vertragsparteien andererseits hat dazu geführt, dass das Mietrecht heute vielfach als das Rechtsgebiet angesehen wird, in dem gerade auch Juristen die meisten Fehler begehen. Durch die Reformen (Mietrechtsreform, Schuldrechts- und ZPO-Reform) der letzten Jahre ist die rechtliche Unsicherheit größer denn je. Hier hilft dieses Werk.
Die kommentarmäßige Darstellung kommt der Arbeitsweise der Rechtsanwälte und Richter entgegen, die seit jeher gewohnt sind, auch komplexe und schwierige Rechtsverhältnisse primär über die Gesetzesnorm zu lösen. Übergreifende Gesichtspunkte und Nebenvorschriften (ZPO, StGB, WiStG) sind in umfangreichen Vorbemerkungen bzw. Anhängen ebenfalls kommentarmäßig bearbeitet.
Für die Einheitlichkeit der Struktur und die Geschlossenheit der Kommentierung sorgt als Herausgeber der durch zahlreiche Veröffentlichungen weithin bekannte Mietrechtsspezialist Richter am Landgericht Hubert Blank.
Die 9. Auflage berücksichtigt mit Stand April 2006 über 300 neue BGH-Entscheidungen, u.a.:
- "Teilmarkt Luxuswohnungen" und Mietüberhöhung
- Kautionsrückgewähr nach Veräußerung der Mietsache
- Vereinbarte und tatsächliche Wohnfläche
- Betreutes Wohnen: Koppelung von Mietvertrag und Servicevertrag
- Wegfall des Eigenbedarfs nach wirksamer Wohnraumkündigung
- Mietsicherheit und Gestaltungsmöglichkeiten
- Zahlung auf verfristete Nebenkostenabrechnung
- Hinnahme der Minderung und Verwirkungsproblematik
- Verjährungsfrist-Beginn bei Schäden
Rezension:
"(...) Der Kommentar überzeugt auf der ganzen Linie, da er das Mietrecht umfassend erschließt und dabei dennoch flüssig zu lesen ist."
in: Notarkommentar Stuttgart, 4 / 2005, zur 8. Auflage
"In nunmehr 8. Auflage ist der Klassiker unter den Mietrechtskommentaren, der Schmidt-Futterer, erschienen. Der Bezeichnung "Großkommentar des Wohn- und Gewerberaummietrechts" macht dieses Werk alle Ehre. Knapp 50 Gesetzesparagrafen werden auf über 3.000 Seiten vollumfänglich kommentiert. Damit hält der Schmidt-Futterer auch in seiner 8. Auflage das, was er verspricht: Ein "einmaliges Informationsangebot". (...) Alles in allem (...) bleibt der Schmidt-Futterer der führende Großkommentar im Mietrecht."
In: Deutsche Wohnungswirtschaft, 11/ 2003, zur 8. Auflage
"(...) Dem Anspruch eines ‘Großkommentars’ wird der Schmidt-Futterer auch in seiner aktuellen Auflage vollumfänglich gerecht."
Richter am LG Dr. Bernd Wermeckes, in: NZM 19/2003, zur 8. Auflage
"(...) Der Schmidt-Futterer 2003 ist nicht nur ein, sondern das bisher aktuellste Standardwerk zum Wohn- und Gewerberaummietrecht einschließlich der wichtigsten Nebengesetze. Es ist insbesondere für Anwälte und Richter ein unentbehrliches Hilfsmittel für die tägliche Arbeit, wobei zu hoffen bleibt, dass die Ressourcen der Landesjustizhaushalte eine zügige Anschaffung des Werkes für alle Zivilgerichte ermöglichen wird. Die Meßlatte für künftige Mietrechtskommentare sind besonders durch die Kommentierungen von Blank, Börstinghaus, Eisenschmid, Lammel und Langenberg hoch angelegt."
Dr. Olaf Riecke, in: ZMR 10/2003, zur 8. Auflage