Mietzinsregelungen sollen einen Ausgleich schaffen zwischen dem Interesse des Vermieters an einem angemessenen Ertrag aus seinem Eigentum und dem Schutz des Mieters, für den die Wohnung als Lebensmittelpunkt zentrale Bedeutung hat, vor übermäßigen Mietzinssteigerungen. Die einseitige Erhöhung der Miete für nicht preisgebundenen Wohnraum bestimmt sich - soweit nicht eine Mieterhöhung durch Vereinbarung der Mietparteien nach 10 Abs. 1 MHG erfolgt - ausschließlich nach den Bestimmungen des Miethöhegesetzes. Das vorliegende Werk erläutert detailliert, aber praxisgerecht und in kompakter Form die komplizierten Vorschriften des Miethöhegesetzes, ergänzt durch 5 WiStG und 302 StGB. Neben den allgemein geltenden Vorschriften werden auch die Regelungen des Mietenüberleitungsgesetzes für die neuen Länder behandelt.