Studienarbeit aus dem Jahr 2018 im Fachbereich Pädagogik - Schulwesen, Bildungs- u. Schulpolitik, Note: 1,3, Universität Bielefeld, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Zugehörigkeiten zu einem bestimmten kulturellen Kreis können nicht vorgegeben werden. Es gab und gibt Menschen, die einerseits eine bestimmte Herkunftsidentität besitzen, sich aber andererseits ebenfalls einer zweiten Gemeinschaft angehörig fühlen. Einer Person kann es also möglich sein, in die Kultur eines fremden Landes hinein zu wachsen, ohne die eigene Herkunft verleugnen zu müssen.Heute auftretende Problematiken begründen sich jedoch größtenteils auf dem Vergangenen. So war Europa bereits mehrfach von Migrationswellen betroffen. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden ausländische Arbeitskräfte angeworben, um im Niedriglohnsektor zu arbeiten. Diese Personen waren oftmals gering qualifiziert. Dadurch wurde ein bildungsspezifischer Aufstieg verhindert. Betroffene lebten in Elendsquartieren, welche sich in, von der einheimischen Bevölkerung abgelehnten, Stadtvierteln befanden. Durch diese Art der Abgrenzung wurden Migranten als Problemgruppe betrachtet. Ergeben sich Unterschiede zwischen der ersten und der zweiten Migrantengeneration? Ist eine Problematik bezüglich der kulturellen Integration in deutschen weiterführenden Schulen zu erkennen? Wie wird Migration gesetzlich verankert und was für verfassungsrechtliche Grundlagen existieren?Zu nennen sind hier sowohl der Bildungsföderalismus und die damit verbundenen verschiedenen mehrgliedrigen Schulsysteme als auch die Chancenungleichheit, welche sich durch das Schulsystem auch auf die Ausbildungschancen überträgt. Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch die soziale Herkunft, die dazu beiträgt, dass sich die Chancenungleichheit erhöht.
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