Masterarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - Sonstiges, Note: 1,3, FernUniversität Hagen, Sprache: Deutsch, Abstract: Ausgangspunkt der vorliegenden Arbeit ist die Frage, ob für die Bundeswehr Mediationsverfahren Alternativen zur etablierten Konfliktbehandlung sein können.Dazu werden folgende Fragen im Rahmen der Arbeit erörtert:1. Ist Mediation aufgrund der rechtlichen Rahmenbedingungen möglich?2. Ist Mediation mit der Führungsphilosophie der Bundeswehr vereinbar?3. Wie kann Mediation innerhalb der Bundeswehr organisiert werden?Folgende Hypothesen lassen sich auf basis der vorliegenden Arbeit aufstellen.1. Jede Beschwerde, Erzieherische Maßnahme oder Disziplinarmaßnahme ist Ausdruck eines eskalierten Konfliktes.2. Intraorganisational werden Konflikte von oben nach unten durch die Anwendung legalisierter Machtmittel beendet (Machtstrategie). Untergebene wählen entweder den Beschwerdeweg (Machtstrategie), geben nach (Gefahr innerer Kündigung) oder ergreifen die Flucht (Versetzungsantrag/ Ausscheiden). 3. Das Konfliktverhalten widerspricht z.T. normativen Vorgaben.4. Beschwerden sind teilweise die einzige Möglichkeit, interessenge-rechte Lösungen zu erzwingen. 5. Der vielfach geforderten Schlüsselqualifikation soziale Kompetenz (Kommunikations- und Konfliktverhalten) stehen nur wenige explizite Ausbildungsangebote gegenüber.6. Die normativen Rahmenbedingungen in der Bundeswehr ermöglichen kooperative Konfliktlösungsformen.7. Innerorganisationale Mediation ist möglich und stellt eine sinnvolle Ergänzung der Konfliktbehandlung dar. 8. Machtungleichgewichte spielen eine bedeutende Rolle bei Konflikten zwischen Vorgesetzen und Untergebenen und müssen deshalb besonders beachtet werden.9. Bundeswehrinterne Mediationen sollten vorrangig von entsprechend qualifizierten Soldaten durchgeführt werden.10. Eine verstärkt kooperative Umgangsweise und konsensorientierte Konfliktlösungen können die Effizienz und die Attraktivität der Bundeswehr, besonders für aktive Soldaten, erhöhen.Entsprechend kann festgehalten werden, dass Mediationen innerhalb der Bundeswehr rechtlich möglich sind, mit der Konzeption der Inneren Führung in Einklang stehen und organisatorisch machbar sind.
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