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Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Politik - Internationale Politik - Thema: Völkerrecht und Menschenrechte, Note: 1,7, Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg (Institut für Politikwissenschaft), Veranstaltung: Konzepte für eine Politik der Friedensstiftung und Friedensbewahrung, Sprache: Deutsch, Abstract: Immanuel Kants Interventionsverbot, das er in seiner Schrift Zum Ewigen Frieden 1795 postulierte, galt bis weit ins 20. Jahrhundert hinein als Grundlage zwischenstaatlicher Ordnung. So wurde es auch 1949 in die UN-Charta aufgenommen. Neben jenem Interventionsverbot, das auf der…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Politik - Internationale Politik - Thema: Völkerrecht und Menschenrechte, Note: 1,7, Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg (Institut für Politikwissenschaft), Veranstaltung: Konzepte für eine Politik der Friedensstiftung und Friedensbewahrung, Sprache: Deutsch, Abstract: Immanuel Kants Interventionsverbot, das er in seiner Schrift Zum Ewigen Frieden 1795 postulierte, galt bis weit ins 20. Jahrhundert hinein als Grundlage zwischenstaatlicher Ordnung. So wurde es auch 1949 in die UN-Charta aufgenommen. Neben jenem Interventionsverbot, das auf der souveränen Gleichheit aller Mitglieder basiert, gilt das Gewaltverbot als wichtigstes Prinzip der Vereinten Nationen. Anfang der 1990er Jahre - bzw. auch schon früher - wandte sich die internationale Staatengemeinschaft von der Idee ab, dass jeder Staat in seinen Handlungen und Entscheidungen vollkommen auf sich allein gestellt sei und öffnete sich für militärische Interventionen, solange diese darauf abzielen, Menschenrechte zu schützen: Diese sogenannten humanitären Interventionen sollen humanitäre Katastrophen wie z.B. Genozide oder ethnische Säuberungen abwenden. Die unter Völkerrechtlern stark umstrittene NATO-Intervention in den Kosovo 1999 beispielsweise hatte ein humanitäres Anliegen: Sie sollte ethnische Säuberungen durch Serben an der albanischen Bevölkerungsmehrheit verhindern. In den letzten Jahren, angestoßen durch die US-amerikanische Irak-Invasion 2003, kam noch ein weiterer Grund für militärische Interventionen hinzu: die Verbreitung von Demokratie. Die sogenannte demokratische Intervention kann als Kind der humanitären Definition betrachtet werden, denn Ausgangsgedanke der demokratischen Intervention ist, dass Menschen erfahrungsgemäß nur in Demokratien vollständigen Zugang zu all ihren (Menschen-) Rechten besitzen, zumindest nach Ansicht einiger Wissenschaftler und deren Menschenrechtsdefinition. Gibt es aber überhaupt ein Menschenrecht auf Demokratie, das unter allen Umständen und mit allen möglichen Mitteln, d.h. auch militärischen, geschützt werden bzw. erst hergestellt werden muss? Aus den geschilderten Gedanken bzw. auch Fakten ergibt sich folgender Gegenstand der vorliegenden Arbeit und damit auch die Abgrenzung des Themas: Militärische Interventionen zum Schutz der Menschenrechte. Die vorliegende Arbeit fragt nach der Akzeptanz von militärischen Interventionen innerhalb der internationalen Staaengemeinschaft und konzentriert sich zum einen auf humanitäre und zum anderen auf demokratische Interventionen. Der Arbeit liegt die These zu Grunde, dass militärische Interventionen in den letzten Jahren Anerkennung erfahren haben. Humanitäre Interventionen sind heute weitgehend anerkannt, demokratische Interventionen dagegen nicht.
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