Bachelorarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Politik - Internationale Politik - Thema: Europäische Union, Note: 1,3, Universität Rostock (Institut für Politik- und Verwaltungswissenschaften), 75 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Anmerkungen: Der Vertrag über eine Verfassung für Europa unter Beachtung institutioneller und operativer Entwicklungen in der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik -Abschlussarbeit zur Erlangung des Bakkalaureus Artium - Grades , Abstract: Entwickelt sich Europa, respektive die Europäische Union, zu einer Großmacht, die ihrem enormen wirtschaftlichen Einfluss eine ernstzunehmende militärische Stärke zur Seite stellt? In welche politische-ideelle Richtung würde dies zielen. Wäre eine solche Entwicklung eine reine Verteidigungsstrategie oder sind, wie Kritiker behaupten, die ersten Schritte zur offensiven Machtausübung bereits getan? Betrachtet wird dafür die bisherige Entwicklung nach dem Zweiten Weltkrieg über die Gemeinsame Außen-
und Sicherheitspolitik (GASP) der 1990er Jahre bis ins 21. Jahrhundert und zum vorläufigen rechtlichen Endpunkt, dem Vertrag über eine Verfassung für Europa. Dieses Verstragswerk ist genauer zu untersuchen, da es sich mit den verteidigungs- und sicherheitspolitischen Aspekten der weiterentwickelten Europäischen Union befasst. Mit diesem Vertrag würde die Verpflichtung zur Aufrüstung für alle Mitgliedstaaten in Verfassungsrang erhoben und ein supranationales Amt zur Überwachung der Rüstungspflicht geschaffen werden. Unter dem Schlagwort Terrorbekämpfung würde die EU berechtigt, Aufstandsbekämpfung selbst auf dem Hoheitsgebiet von Drittstaaten zu unternehmen und die Union ermächtigt, weltweit ohne Bindung an ein UN-Mandat, militärisch zu intervenieren. Neben der Fortführung der bisherigen GASP sollte mit den neuen Bestimmungen in der Verfassung ein quantitativer und qualitativer Sprung in der europäischen Militärpolitik getan werden. Ob dies gelungen wäre, besonders in Hinsicht auf
qualitative Verbesserung der Handlungsfähigkeit wird dabei ebenfalls zu untersuchen sein.
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und Sicherheitspolitik (GASP) der 1990er Jahre bis ins 21. Jahrhundert und zum vorläufigen rechtlichen Endpunkt, dem Vertrag über eine Verfassung für Europa. Dieses Verstragswerk ist genauer zu untersuchen, da es sich mit den verteidigungs- und sicherheitspolitischen Aspekten der weiterentwickelten Europäischen Union befasst. Mit diesem Vertrag würde die Verpflichtung zur Aufrüstung für alle Mitgliedstaaten in Verfassungsrang erhoben und ein supranationales Amt zur Überwachung der Rüstungspflicht geschaffen werden. Unter dem Schlagwort Terrorbekämpfung würde die EU berechtigt, Aufstandsbekämpfung selbst auf dem Hoheitsgebiet von Drittstaaten zu unternehmen und die Union ermächtigt, weltweit ohne Bindung an ein UN-Mandat, militärisch zu intervenieren. Neben der Fortführung der bisherigen GASP sollte mit den neuen Bestimmungen in der Verfassung ein quantitativer und qualitativer Sprung in der europäischen Militärpolitik getan werden. Ob dies gelungen wäre, besonders in Hinsicht auf
qualitative Verbesserung der Handlungsfähigkeit wird dabei ebenfalls zu untersuchen sein.
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