In einer bisher beispiellosen Attentatsserie wurden am 13.11.2015 in Paris 130 Menschen getötet und weitere 683 verletzt. Die Täter waren paramilitärisch ausgebildet und u.a. mit Maschinengewehren und Sprengstoffen ausgerüstet. Um der Befürchtung entgegenzuwirken, dass solche Terrorlagen jederzeit auch in Deutschland auftreten könnten, wurde hierzulande die größte polizeiliche Aufrüstungswelle seit den 1970ern initiiert. Polizeibeamte werden mittlerweile in Teilen so ausgestattet wie für den Kriegseinsatz ausgebildete Soldaten. Die Arbeit geht deswegen der Frage nach, ob und wie weit sich die…mehr
In einer bisher beispiellosen Attentatsserie wurden am 13.11.2015 in Paris 130 Menschen getötet und weitere 683 verletzt. Die Täter waren paramilitärisch ausgebildet und u.a. mit Maschinengewehren und Sprengstoffen ausgerüstet. Um der Befürchtung entgegenzuwirken, dass solche Terrorlagen jederzeit auch in Deutschland auftreten könnten, wurde hierzulande die größte polizeiliche Aufrüstungswelle seit den 1970ern initiiert. Polizeibeamte werden mittlerweile in Teilen so ausgestattet wie für den Kriegseinsatz ausgebildete Soldaten. Die Arbeit geht deswegen der Frage nach, ob und wie weit sich die Polizei Charakteristika der militärischen Gefahrenabwehr zu Eigen machen darf. Es stellt sich heraus, dass das »Trennungsgebot« und die Grundrechte einer Militarisierung der Polizei enge Grenzen setzen.
Philipp Thomas Mende studied law at the University of Greifswald. He obtained his doctoral degree while working as a research assistant at the chair of Prof. Dr. Uwe Kischel. He has received his practical legal training (Referendariat) at the Stralsund district court since June 2022.
Inhaltsangabe
A. Problemeinführung: Moderner Terrorismus als Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung - Bundesweite Militarisierung der Polizei - Militarisierungsbegriff B. Verfassungsrechtliche Grenzen für die Militarisierung der Polizei: Das Trennungsgebot zwischen Polizei und Streitkräften - Grundrechte als Grenze für den Einsatz militärischer Mittel C. Militarisierung zwecks Herstellung von Waffengleichheit?: Waffengleichheit zum Schutz der Polizeibeamten - Waffengleichheit zum Schutz der Bevölkerung D. Zulässigkeit konkreter Aufrüstungsvorhaben: Maschinengewehre - Maschinenpistolen - Hochleistungspräzisionsgewehre - Explosivmittel; Granatwerfer - Gepanzerte Einsatzfahrzeuge E. Zulässigkeit weitgehend paramilitärischer Polizeieinheiten am Beispiel der BFE: Besondere Ausrüstung und Fähigkeiten - auch außerhalb besonderer Lagen - Entgegenstehendes Trennungsgebot - Exkurs: Weitere problematische Polizeieinheiten F. Drohende Probleme bei der Rechtsanwendung: Mögliche Hilflosigkeit der Polizei durch Überbewaffnung - Spillover-Gefahr - Gegenmaßnahmen G. Regelungstechnik für die Ausrüstung der Polizei mit besonderen Zwangsmitteln: Gesetzessystematik de lege lata - Militarisierung der Polizei als Entscheidung der Exekutive? - Gesetzessystematik de lege ferenda? Anhang, Zusammenfassung Literatur- und Stichwortverzeichnis
A. Problemeinführung: Moderner Terrorismus als Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung - Bundesweite Militarisierung der Polizei - Militarisierungsbegriff B. Verfassungsrechtliche Grenzen für die Militarisierung der Polizei: Das Trennungsgebot zwischen Polizei und Streitkräften - Grundrechte als Grenze für den Einsatz militärischer Mittel C. Militarisierung zwecks Herstellung von Waffengleichheit?: Waffengleichheit zum Schutz der Polizeibeamten - Waffengleichheit zum Schutz der Bevölkerung D. Zulässigkeit konkreter Aufrüstungsvorhaben: Maschinengewehre - Maschinenpistolen - Hochleistungspräzisionsgewehre - Explosivmittel; Granatwerfer - Gepanzerte Einsatzfahrzeuge E. Zulässigkeit weitgehend paramilitärischer Polizeieinheiten am Beispiel der BFE: Besondere Ausrüstung und Fähigkeiten - auch außerhalb besonderer Lagen - Entgegenstehendes Trennungsgebot - Exkurs: Weitere problematische Polizeieinheiten F. Drohende Probleme bei der Rechtsanwendung: Mögliche Hilflosigkeit der Polizei durch Überbewaffnung - Spillover-Gefahr - Gegenmaßnahmen G. Regelungstechnik für die Ausrüstung der Polizei mit besonderen Zwangsmitteln: Gesetzessystematik de lege lata - Militarisierung der Polizei als Entscheidung der Exekutive? - Gesetzessystematik de lege ferenda? Anhang, Zusammenfassung Literatur- und Stichwortverzeichnis
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