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In einer bisher beispiellosen Attentatsserie wurden am 13.11.2015 in Paris 130 Menschen getötet und weitere 683 verletzt. Die Täter waren paramilitärisch ausgebildet und u.a. mit Maschinengewehren und Sprengstoffen ausgerüstet. Um der Befürchtung entgegenzuwirken, dass solche Terrorlagen jederzeit auch in Deutschland auftreten könnten, wurde hierzulande die größte polizeiliche Aufrüstungswelle seit den 1970ern initiiert. Polizeibeamte werden mittlerweile in Teilen so ausgestattet wie für den Kriegseinsatz ausgebildete Soldaten. Die Arbeit geht deswegen der Frage nach, ob und wie weit sich die…mehr

Produktbeschreibung
In einer bisher beispiellosen Attentatsserie wurden am 13.11.2015 in Paris 130 Menschen getötet und weitere 683 verletzt. Die Täter waren paramilitärisch ausgebildet und u.a. mit Maschinengewehren und Sprengstoffen ausgerüstet. Um der Befürchtung entgegenzuwirken, dass solche Terrorlagen jederzeit auch in Deutschland auftreten könnten, wurde hierzulande die größte polizeiliche Aufrüstungswelle seit den 1970ern initiiert. Polizeibeamte werden mittlerweile in Teilen so ausgestattet wie für den Kriegseinsatz ausgebildete Soldaten. Die Arbeit geht deswegen der Frage nach, ob und wie weit sich die Polizei Charakteristika der militärischen Gefahrenabwehr zu Eigen machen darf. Es stellt sich heraus, dass das »Trennungsgebot« und die Grundrechte einer Militarisierung der Polizei enge Grenzen setzen.
Autorenporträt
Philipp Thomas Mende studierte Rechtswissenschaften an der Universität Greifswald. Nach dem ersten Staatsexamen promovierte er bei Prof. Dr. Uwe Kischel, LL.M. (Yale) und war an dessen Lehrstuhl als wissenschaftlicher Mitarbeiter tätig. Seit Juni 2022 ist er Rechtsreferendar beim Landgericht Stralsund.