"Sprachenkampf in Böhmen" - diese Formel war im 19. Jahrhundert der Inbegriff für das Streben nach sprachlicher Gleichberechtigung in der k.u.k. Monarchie. Die vorliegende Studie zeigt, daß die "Sprachenfrage" auch nach der Gründung der Tschechoslowakei im Jahre 1918 eine der fundamentalen Determinanten des Verhältnisses zwischen Tschechen und Deutschen und eines der wichtigsten Konfliktfelder im "Nationalitätenkampf" darstellte. Die Untersuchung zeichnet auf einer breiten Quellengrundlage die Entwicklung des Sprachenrechts in der ersten Tschechoslowakischen Republik nach. Sie analysiert vor allem auch seine Umsetzung in die Praxis und die vielfältigen Auswirkungen auf die Entwicklung des "nationalen Besitzstandes" der Deutschen in den böhmischen Ländern. Aus der Presse: "Jaroslav Kucera hat einen grundlegenden Forschungsbericht geliefert, der jedem empfohlen werden kann, der sich für die Minderheitenproblematik in der CSR interessiert." Jahrbücher für Geschichte Osteuropas 49 (2001), H.1
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Frankfurter Allgemeine Zeitung | Besprechung von 05.06.2000Im Reich der Wunschträume
Die Sprachenpolitik der Tschechoslowakei in der Zwischenkriegszeit
Jaroslav Kucera: Minderheit im Nationalstaat. Die Sprachenfrage in den tschechisch-deutschen Beziehungen 1918- 1938. Quellen und Darstellungen zur Zeitgeschichte, Band 43. R. Oldenbourg Verlag München 1999. 328 Seiten, 128,- Mark.
Während die Sprachenfrage in der Historiographie zum Habsburgerreich seit langem einen Themenschwerpunkt bildet, sind Ziele und Methoden der Sprachenpolitik der tschechoslowakischen Regierung in der Zwischenkriegszeit nebst deren Wirkung im Alltag kaum beachtet worden. Oder aber die Urteile schwanken zwischen solchen Extremen wie "brutale Unterdrückung" durch "rabiaten tschechischen Chauvinismus" einerseits und Idealbild eines "musterhaften" Nationalitätenstaates andererseits.
Hier hat sich die Studie des tschechischen Historikers Jaroslav Kucera große Verdienste erworben. Die Arbeit beruht auf zum Teil erstmals ausgewerteten Archivmaterialien aus der Tschechischen Republik sowie auf den einschlägigen Quellen in Genf, Wien, Bonn und Koblenz.
Im ersten Teil analysiert Kucera die tschechoslowakische Sprachengesetzgebung zwischen 1918 und 1938 im Rahmen der These vom tschechoslowakischen Nationalstaat und seiner nie zu einer geschlossenen Theorie formulierten Nationalitätengesetzgebung. Er untersucht hierbei auch die Handlungsspielräume der sudetendeutschen Politiker und die internationalen Verpflichtungen der CSR und schreibt der Sprachenfrage als "Funktion der Staatsidee" eine Schlüsselrolle zu.
Der zweite Teil gilt dem Sprachenrecht und der Sprachpraxis im Alltag, unter anderem im Geschäftsverkehr und in der Quotenfrage bei Staatsbediensteten oder bei Abgeordneten im Prager Parlament. Von den rund drei Millionen Sudetendeutschen lebten im Jahre 1930 2,4 Millionen in Bezirken, in denen sie die absolute Mehrheit bildeten. Insgesamt erhielten drei Viertel der Sudetendeutschen eine einsprachige, das heißt deutschsprachige Antwort auf ihre amtlichen Eingaben. Erklärungen, Anträge, Beschwerden konnten in deutscher Sprache vorgetragen werden, die Protokolle wurden zweisprachig geführt.
Im tschechoslowakischen Parlament war eine Verständigung unter den Abgeordneten, die insgesamt sechs verschiedene Sprachen verwendeten, wohl nicht immer gewährleistet. Von den seit 1926 an den Prager Regierungen beteiligten "aktivistischen" sudetendeutschen Parteien (insgesamt zweiundsiebzig Abgeordnete) beherrschten nur etwa zehn Prozent das Tschechische vollkommen, über die Hälfte verstand die "tschechoslowakische" Staatssprache überhaupt nicht; am schlimmsten war die Unkenntnis bei den sudetendeutschen Sozialdemokraten. So kam es, dass die Sudetendeutschen überwiegend passiv als "Zaungäste" an den Verhandlungen teilnahmen und erst 1938 "dank" der Sudetendeutschen Partei ein sprachliches Programm entwickelten, das allerdings schon rassistisches Gedankengut enthielt.
Den Bezugsrahmen für die tschechische Sprachenpolitik bildete nicht nur das tschechisch-sudentendeutsche, sondern auch das tschechisch-deutsche Verhältnis, und zwar wegen der deutschen Staatsbürger in der Tschechoslowakei. Berlin vermied sogar noch im Jahre 1936 eine Stellungnahme für sudetendeutsche Interessen, und auch Prag war wenig geneigt, die Sudetendeutschen zum Gegenstand bilateraler Verhandlungen zu machen. Erst im Frühjahr 1938 wandelte sich die nationalsozialistische Außenpolitik grundlegend.
Inwieweit die Sprachenfrage sudetendeutsche Wirtschaftsunternehmen und Gewerbetreibende benachteiligte, ist nicht leicht zu eruieren. Auch wenn Beschwerden wegen mangelnder Berücksichtigung bei der Vergabe von Staatsaufträgen sicherlich begründet waren, musste dies nicht zwangsläufig mit der Sprachenregelung zu tun haben. Die Hauptprobleme bestanden - so Kucera - vor allem in der Konzeptionslosigkeit der Prager Regierung beziehungsweise im Fehlen eines positiven nationalitätenpolitischen Programms. Überdies blieb das neu geschaffene Sprachengesetz immerhin sechs Jahre lang ohne Durchführungsverordnung. Die unklare Rechtslage führte zu Verwirrungen in Justiz und Staatsverwaltung, da Behörden und Gerichte improvisierten.
Die tschechische Bürokratie gab unumwunden zu, dass die geübte Sprachenpraxis "für den tschechoslowakischen Standpunkt günstiger" sei, als dies nach Erlass der Sprachenverordnung möglich sein würde. Wichtige Ressorts, zum Beispiel Post, Eisenbahn, Militär und Schulwesen, wurden gar nicht einbezogen und hatten höchstens "explikative Bedeutung". Immerhin galt Deutsch als Pflichtfach an den Mittelschulen mit tschechischer Unterrichtssprache.
Als es offenkundig war, dass das Inkrafttreten der Durchführungsverordnung "immer mehr ins Reich der Wunschträume gehörte", siegte die Praxis über die Theorie: "ein merkwürdiger Vorgang" in einem Staat, "der sich als Rechtsstaat verstehen wollte".
Der Abbauprozess der Sudetendeutschen im Staatsdienst war ein Charakteristikum vor allem in der ersten Hälfte der zwanziger Jahre - ungeachtet dessen, dass in der Verfassung von 1920 die Sprachzugehörigkeit für den Zugang zu "öffentlichen Diensten, Ämtern und Würden" kein Hindernis bilden sollte. Kucera argumentiert mit zahlreichen inneren und äußeren Faktoren, dass es sich hierbei keinesfalls um ein Spezifikum der Tschechoslowakei beziehungsweise um ein "planmäßiges Vorgehen" gehandelt habe, etwa weil die Hälfte der sudetendeutschen Richter die Staatssprache nicht beherrschte. Es gibt in den Quellen keine Nachweise, dass die Ministerien Aufstellungen über Entlassungen aus sprachlichen Gründen angefertigt haben. Das 1926 in Kraft getretene Gesetz, dass die Staatsbediensteten die Staatssprache beherrschen mussten, ließ in der Praxis auch nach zehn Jahren stark zu wünschen übrig. Realitätsfremd war zudem die Forderung, dass die im deutschen Sprachgebiet beschäftigten Staatsbediensteten zusätzlich den örtlichen Dialekt beherrschen sollten, da selbst nichtansässige gebürtige Deutsche die verschiedenen Mundarten nicht von vornherein "mitbrachten". Dass manche Sudetendeutsche den eigenen "Landsleuten" und Geschäftsleuten aus Deutschland verboten, neben dem Deutschen das Tschechische zu benutzen, versucht Kucera ohne Polemik zu interpretieren.
Vieles hing von der Verständigungsbereitschaft auf der "unteren Ebene" ab und bleibt weiteren Untersuchungen überlassen (Militär, Schule, Gemeindevertretung). Unbeantwortet bleibt die Frage, ob und wieweit das tschechisch-slowakische beziehungsweise das slowakisch-ungarische Verhältnis den Handlungsspielraum der Regierung zusätzlich beeinträchtigte.
Die Stringenz der Argumentation des Verfassers widerlegt jedenfalls die These von der Sprachengesetzgebung als einem "Instrument einer planmäßigen Tschechisierungspolitik". Angesichts jüngster politischer Irritationen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen Republik aufgrund der Forderungen des Bundesverbandes der Sudetendeutschen Landsmannschaft nach finanzieller Entschädigung für "sudetendeutsche Opfer tschechischer Gewalt" sind die ausgewogenen Bewertungen Kuceras nicht nur den Beteiligten uneingeschränkt zur Lektüre empfohlen.
MONIKA GLETTLER
Alle Rechte vorbehalten. © F.A.Z. GmbH, Frankfurt am Main
Die Sprachenpolitik der Tschechoslowakei in der Zwischenkriegszeit
Jaroslav Kucera: Minderheit im Nationalstaat. Die Sprachenfrage in den tschechisch-deutschen Beziehungen 1918- 1938. Quellen und Darstellungen zur Zeitgeschichte, Band 43. R. Oldenbourg Verlag München 1999. 328 Seiten, 128,- Mark.
Während die Sprachenfrage in der Historiographie zum Habsburgerreich seit langem einen Themenschwerpunkt bildet, sind Ziele und Methoden der Sprachenpolitik der tschechoslowakischen Regierung in der Zwischenkriegszeit nebst deren Wirkung im Alltag kaum beachtet worden. Oder aber die Urteile schwanken zwischen solchen Extremen wie "brutale Unterdrückung" durch "rabiaten tschechischen Chauvinismus" einerseits und Idealbild eines "musterhaften" Nationalitätenstaates andererseits.
Hier hat sich die Studie des tschechischen Historikers Jaroslav Kucera große Verdienste erworben. Die Arbeit beruht auf zum Teil erstmals ausgewerteten Archivmaterialien aus der Tschechischen Republik sowie auf den einschlägigen Quellen in Genf, Wien, Bonn und Koblenz.
Im ersten Teil analysiert Kucera die tschechoslowakische Sprachengesetzgebung zwischen 1918 und 1938 im Rahmen der These vom tschechoslowakischen Nationalstaat und seiner nie zu einer geschlossenen Theorie formulierten Nationalitätengesetzgebung. Er untersucht hierbei auch die Handlungsspielräume der sudetendeutschen Politiker und die internationalen Verpflichtungen der CSR und schreibt der Sprachenfrage als "Funktion der Staatsidee" eine Schlüsselrolle zu.
Der zweite Teil gilt dem Sprachenrecht und der Sprachpraxis im Alltag, unter anderem im Geschäftsverkehr und in der Quotenfrage bei Staatsbediensteten oder bei Abgeordneten im Prager Parlament. Von den rund drei Millionen Sudetendeutschen lebten im Jahre 1930 2,4 Millionen in Bezirken, in denen sie die absolute Mehrheit bildeten. Insgesamt erhielten drei Viertel der Sudetendeutschen eine einsprachige, das heißt deutschsprachige Antwort auf ihre amtlichen Eingaben. Erklärungen, Anträge, Beschwerden konnten in deutscher Sprache vorgetragen werden, die Protokolle wurden zweisprachig geführt.
Im tschechoslowakischen Parlament war eine Verständigung unter den Abgeordneten, die insgesamt sechs verschiedene Sprachen verwendeten, wohl nicht immer gewährleistet. Von den seit 1926 an den Prager Regierungen beteiligten "aktivistischen" sudetendeutschen Parteien (insgesamt zweiundsiebzig Abgeordnete) beherrschten nur etwa zehn Prozent das Tschechische vollkommen, über die Hälfte verstand die "tschechoslowakische" Staatssprache überhaupt nicht; am schlimmsten war die Unkenntnis bei den sudetendeutschen Sozialdemokraten. So kam es, dass die Sudetendeutschen überwiegend passiv als "Zaungäste" an den Verhandlungen teilnahmen und erst 1938 "dank" der Sudetendeutschen Partei ein sprachliches Programm entwickelten, das allerdings schon rassistisches Gedankengut enthielt.
Den Bezugsrahmen für die tschechische Sprachenpolitik bildete nicht nur das tschechisch-sudentendeutsche, sondern auch das tschechisch-deutsche Verhältnis, und zwar wegen der deutschen Staatsbürger in der Tschechoslowakei. Berlin vermied sogar noch im Jahre 1936 eine Stellungnahme für sudetendeutsche Interessen, und auch Prag war wenig geneigt, die Sudetendeutschen zum Gegenstand bilateraler Verhandlungen zu machen. Erst im Frühjahr 1938 wandelte sich die nationalsozialistische Außenpolitik grundlegend.
Inwieweit die Sprachenfrage sudetendeutsche Wirtschaftsunternehmen und Gewerbetreibende benachteiligte, ist nicht leicht zu eruieren. Auch wenn Beschwerden wegen mangelnder Berücksichtigung bei der Vergabe von Staatsaufträgen sicherlich begründet waren, musste dies nicht zwangsläufig mit der Sprachenregelung zu tun haben. Die Hauptprobleme bestanden - so Kucera - vor allem in der Konzeptionslosigkeit der Prager Regierung beziehungsweise im Fehlen eines positiven nationalitätenpolitischen Programms. Überdies blieb das neu geschaffene Sprachengesetz immerhin sechs Jahre lang ohne Durchführungsverordnung. Die unklare Rechtslage führte zu Verwirrungen in Justiz und Staatsverwaltung, da Behörden und Gerichte improvisierten.
Die tschechische Bürokratie gab unumwunden zu, dass die geübte Sprachenpraxis "für den tschechoslowakischen Standpunkt günstiger" sei, als dies nach Erlass der Sprachenverordnung möglich sein würde. Wichtige Ressorts, zum Beispiel Post, Eisenbahn, Militär und Schulwesen, wurden gar nicht einbezogen und hatten höchstens "explikative Bedeutung". Immerhin galt Deutsch als Pflichtfach an den Mittelschulen mit tschechischer Unterrichtssprache.
Als es offenkundig war, dass das Inkrafttreten der Durchführungsverordnung "immer mehr ins Reich der Wunschträume gehörte", siegte die Praxis über die Theorie: "ein merkwürdiger Vorgang" in einem Staat, "der sich als Rechtsstaat verstehen wollte".
Der Abbauprozess der Sudetendeutschen im Staatsdienst war ein Charakteristikum vor allem in der ersten Hälfte der zwanziger Jahre - ungeachtet dessen, dass in der Verfassung von 1920 die Sprachzugehörigkeit für den Zugang zu "öffentlichen Diensten, Ämtern und Würden" kein Hindernis bilden sollte. Kucera argumentiert mit zahlreichen inneren und äußeren Faktoren, dass es sich hierbei keinesfalls um ein Spezifikum der Tschechoslowakei beziehungsweise um ein "planmäßiges Vorgehen" gehandelt habe, etwa weil die Hälfte der sudetendeutschen Richter die Staatssprache nicht beherrschte. Es gibt in den Quellen keine Nachweise, dass die Ministerien Aufstellungen über Entlassungen aus sprachlichen Gründen angefertigt haben. Das 1926 in Kraft getretene Gesetz, dass die Staatsbediensteten die Staatssprache beherrschen mussten, ließ in der Praxis auch nach zehn Jahren stark zu wünschen übrig. Realitätsfremd war zudem die Forderung, dass die im deutschen Sprachgebiet beschäftigten Staatsbediensteten zusätzlich den örtlichen Dialekt beherrschen sollten, da selbst nichtansässige gebürtige Deutsche die verschiedenen Mundarten nicht von vornherein "mitbrachten". Dass manche Sudetendeutsche den eigenen "Landsleuten" und Geschäftsleuten aus Deutschland verboten, neben dem Deutschen das Tschechische zu benutzen, versucht Kucera ohne Polemik zu interpretieren.
Vieles hing von der Verständigungsbereitschaft auf der "unteren Ebene" ab und bleibt weiteren Untersuchungen überlassen (Militär, Schule, Gemeindevertretung). Unbeantwortet bleibt die Frage, ob und wieweit das tschechisch-slowakische beziehungsweise das slowakisch-ungarische Verhältnis den Handlungsspielraum der Regierung zusätzlich beeinträchtigte.
Die Stringenz der Argumentation des Verfassers widerlegt jedenfalls die These von der Sprachengesetzgebung als einem "Instrument einer planmäßigen Tschechisierungspolitik". Angesichts jüngster politischer Irritationen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen Republik aufgrund der Forderungen des Bundesverbandes der Sudetendeutschen Landsmannschaft nach finanzieller Entschädigung für "sudetendeutsche Opfer tschechischer Gewalt" sind die ausgewogenen Bewertungen Kuceras nicht nur den Beteiligten uneingeschränkt zur Lektüre empfohlen.
MONIKA GLETTLER
Alle Rechte vorbehalten. © F.A.Z. GmbH, Frankfurt am Main
Perlentaucher-Notiz zur F.A.Z.-Rezension
Eine uneingeschränkte Empfehlung spricht Monika Glettler für dieses Buch aus. Der Autor habe sich mit seiner Untersuchung "große Verdienste erworben", so die begeisterte Rezensentin. Die Sprachenpolitik der tschechoslowakischen Regierung sei in der Forschung bisher kaum untersucht worden, zudem werte der Autor Archivmaterial teilweise zum ersten Mal aus, weshalb Glettler die Studie begrüßt. Kucera argumentiere stringent und interpretiere seine Erkenntnisse ohne Polemik, was ihm die Zustimmung der Rezensentin einträgt. Und so betont Glettler zum Schluss, dass gerade angesichts der Missstimmung zwischen der Bundesrepublik und der Tschechischen Republik, die durch die jüngsten Forderungen der Sudetendeutschen ausgelöst wurden, dieses Buch notwendig sei.
© Perlentaucher Medien GmbH
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"Jaroslav Kucera hat einen grundlegenden Forschungsbericht geliefert, der jedem empfohlen werden kann, der sich für die Minderheitenproblematik in der CSR interessiert." Jahrbücher für Geschichte Osteuropas 49 (2001), H.1