Während das Europa der Nachkriegszeit in erster Linie mit der theoretischen und praktischen Konsolidierung von Demokratie und Menschenrechten befasst war und das Minderheitenthema nur als Randthema tangierte, ist seit der Wende 1989/90 und spätestens mit dem Inkrafttreten der beiden einschlägigen Europarat-Völkerrechtsinstrumente 1998 eine neue Epoche angebrochen, die man als 'Ära des unmittelbaren Minderheitenschutzes' bezeichnen könnte.
Dieses Nachschlagewerk bietet eine Bestandsaufnahme des Minderheitenrechts und seiner praktischen Umsetzung in 36 Staaten. Letztere werden einem konstanten, aus ingesamt 13 Rechtspositionen bestehenden Prüfungsschema unterzogen, wodurch es Interessierten in Wissenschaft, Politik und Verwaltung ermöglicht wird, sich rasch und gezielt über konkrete Themenkreise zu informieren.
Seit der ersten Auflage im Jahr 2002 im Verlag Braumüller hat die beeindruckende Dynamik in diesem Bereich eine Neuauflage erforderlich gemacht, in die alle aktuellen Entwicklungen eingearbeitet sind.
Inhaltsverzeichnis:
Aus dem Inhalt
Einleitung.- Zur Methodologie.- Tabellarische Übersichten und Diagramme.- Die Minderheitenrechte in Albanien.- Belgien.- Bosnien-Herzegowina.- Bulgarien.- Dänemark.- Deutschland.- Estland.- Finnland.- Frankreich.- Griechenland.- Irland.- Italien.- Kroatien.- Lettland.- Litauen.- Mazedonien.- Moldawien.- Niederlande.- Norwegen.- Polen.- Portugal.- Rumänien.- Russland.- Schweden.- Schweiz.- Serbien und Montenegro.- Slowakei.- Slowenien.- Spanien.- Tschechien.- Türkei.- Ukraine.-Ungarn.- Vereinigtes Königreich.- Weissrussland.- Zusammenfassung.
Dieses Nachschlagewerk bietet eine Bestandsaufnahme des Minderheitenrechts und seiner praktischen Umsetzung in 36 Staaten. Letztere werden einem konstanten, aus ingesamt 13 Rechtspositionen bestehenden Prüfungsschema unterzogen, wodurch es Interessierten in Wissenschaft, Politik und Verwaltung ermöglicht wird, sich rasch und gezielt über konkrete Themenkreise zu informieren.
Seit der ersten Auflage im Jahr 2002 im Verlag Braumüller hat die beeindruckende Dynamik in diesem Bereich eine Neuauflage erforderlich gemacht, in die alle aktuellen Entwicklungen eingearbeitet sind.
Inhaltsverzeichnis:
Aus dem Inhalt
Einleitung.- Zur Methodologie.- Tabellarische Übersichten und Diagramme.- Die Minderheitenrechte in Albanien.- Belgien.- Bosnien-Herzegowina.- Bulgarien.- Dänemark.- Deutschland.- Estland.- Finnland.- Frankreich.- Griechenland.- Irland.- Italien.- Kroatien.- Lettland.- Litauen.- Mazedonien.- Moldawien.- Niederlande.- Norwegen.- Polen.- Portugal.- Rumänien.- Russland.- Schweden.- Schweiz.- Serbien und Montenegro.- Slowakei.- Slowenien.- Spanien.- Tschechien.- Türkei.- Ukraine.-Ungarn.- Vereinigtes Königreich.- Weissrussland.- Zusammenfassung.
Frankfurter Allgemeine Zeitung | Besprechung von 13.12.2006Keine Frage der Rangordnung
Der Schutz nationaler Minderheiten in Europa: Historische Wurzeln und Rechtswirklichkeit
Der Schutz nationaler Minderheiten in Europa - in der Zwischenkriegszeit Gegenstand einer Reihe völkervertraglicher Instrumente, die jedoch nicht die ihnen zugedachte befriedende Wirkung entfalteten - führte nach dem Zweiten Weltkrieg zunächst ein Schattendasein. Die Konzentration auf die Entwicklung und den Ausbau eines Systems effektiven individuellen Menschenrechtsschutzes in Gestalt der Europäischen Menschenrechtskonvention im westlichen und die ideologisch begründete Einheitsdoktrin der Diktaturen im östlichen Teil Europas ließen keinen Raum für die Anerkennung genuiner Minderheitenrechte. Erst die Wende von 1989/90, die Demokratie und Rechtsstaatlichkeit zum Durchbruch verhalf, schuf auch die Voraussetzungen, spezifische Schutzmechanismen für die in den europäischen Nationalstaaten beheimateten Volksgruppen rechtlich anzuerkennen. Der Minderheitenschutz nahm so in Europa seit den neunziger Jahren eine beachtliche Entwicklung und einen bemerkenswerten Aufschwung, der in zwei im Rahmen des Europarats ausgearbeiteten und 1998 in Kraft getretenen Völkerrechtsinstrumenten kulminierte: dem Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten und der Europäischen Charta der Regional- und Minderheitensprachen. Daneben konnte der Minderheitenschutz auf nationaler Ebene etabliert beziehungsweise fortentwickelt werden.
Dem Südtiroler Volksgruppeninstitut unter Leitung von Christoph Pan in Bozen kommt das große Verdienst zu, diese Entwicklung wissenschaftlich angestoßen, vorbereitet sowie intensiv begleitet und vertieft zu haben. Die Frucht dieser Bemühungen bündelt das "Handbuch der europäischen Volksgruppen", ein Nachschlagewerk, das seinesgleichen sucht. Der erste 2000 erschienene Band widmete sich der systematischen Einführung in die Minderheitenfrage, entfaltete die empirische Dimension, die Frage, wie viele Minderheiten in welcher Größenordnung in welchen Staaten Europas leben. Schließlich wurden die wichtigsten rechtlichen Erfordernisse und organisatorischen Vorkehrungen des Minderheitenschutzes dargelegt.
Der zweite Band gibt eine vergleichende Übersicht über die Minderheitenrechte in den einzelnen Staaten Europas. Für 36 Staaten Europas wird die Rechtslage der Minderheiten in Länderberichten umfassend dargestellt und analysiert: von Albanien bis Weißrußland. Damit die Ergebnisse miteinander verglichen werden können, erfolgt die Untersuchung standardisiert. Es werden hinsichtlich der überprüften Staaten einheitlich als wesentlich angesehene Minderheitenrechte erfaßt: Rechte auf Identität, Gleichbehandlung, Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung, Gebrauch der und Unterricht in der Muttersprache, eigene Organisationen, ungehinderte, grenzüberschreitende Kontakte, Medien in der eigenen Sprache, politische Repräsentation, Autonomie, Mitbestimmung in eigenen Angelegenheiten und spezifischen Rechtsschutz.
Die Standardisierung führt allerdings bisweilen zu verzerrten Wahrnehmungen und Bewertungen. So muß sich Deutschland - ebenso wie Weißrußland - vorhalten lassen, daß es keinen minderheitsspezifischen Rechtsschutz vorhält. Angesichts des lückenlosen gerichtlichen Rechtsschutzes in Deutschland, der es den (Angehörigen der) Minderheiten erlaubt, alle ihre materiellen Rechte einzuklagen, entsteht dadurch aber das schiefe Bild einer insoweit angeblich defizitären Lage, die in Wirklichkeit gar nicht besteht. Dagegen fällt derselbe Umstand - das Fehlen minderheitenspezifischen Rechtsschutzes - in Weißrußland angesichts der dort ohnehin bestehenden allgemeinen rechtsstaatlichen Defizite und der für Minderheiten prekären Situation erheblich ins Gewicht.
Im Hinblick auf solche Ungereimtheiten wird man auch die anhand der standardisierten Beurteilung erstellte "Rangordnung 2006" in puncto Minderheitenschutz in Europa mit etwas Vorsicht behandeln müssen, wenngleich sich unter den ersten sieben (Belgien, Dänemark, Finnland, Ungarn, Kroatien, Schweiz und Spanien) bekannte Vorreiter und unter den letzten sieben Staaten (Portugal, Rußland, Ukraine, Frankreich, Weißrußland, Griechenland und Türkei) bekannte Gegner eines ausgeprägten Minderheitenschutzes finden. Frankreich befindet sich hier wahrlich nicht in guter Gesellschaft; aber die "nation une et indivisible" erkennt eben bis heute Minderheiten offiziell schlicht nicht an.
Der dritte Band des Handbuchs spürt querschnittartig den historischen Wurzeln des modernen Minderheitenschutzes nach. Die Spannweite reicht von den Anfängen eines völkerrechtlichen Minderheitenschutzes im 19. Jahrhundert über die Nationalitätenpolitik und das Nationalitätenrecht Österreich-Ungarns, des russischen Zarenreiches und des Osmanischen Reiches, den Minderheitenschutz im Völkerbundsystem, nationale, zumeist erst nach dem Zweiten Weltkrieg einsetzende Sonderentwicklungen in der Schweiz, Belgien, Italien, Spanien, Skandinavien und dem Vereinigten Königreich bis zur Etablierung eines (gesamt-)europäischen Minderheitenschutzes im Rahmen des Europarates, des KSZE/OSZE-Prozesses und dem Stellenwert des Themas in der Europäischen Union. Bei der EU fehlt es nach wie vor an einem kohärenten Ansatz, was aber angesichts des Dissenses zwischen den Mitgliedstaaten in dieser Frage nicht überraschen kann. Man wird daher ungeachtet der Kopenhagener Aufnahmekriterien auch bezweifeln müssen, ob der extreme Nationalismus und die notorische Feindlichkeit gegenüber ethnischen und religiösen Minderheiten für die Türkei tatsächlich ein Hindernis auf dem Weg in die EU bilden werden.
Das "Handbuch der europäischen Volksgruppen" entfaltet die Problematik des Minderheitenschutzes in Europa und mögliche rechtliche Lösungen derselben in ihrer ganzen thematischen Breite und Tiefe: ihrer historischen Entwicklung, ihren verfassungstheoretischen Grundfragen - wieso und wozu bedarf es überhaupt spezifischer Volksgruppenrechte in Staaten, die demokratisch und rechtsstaatlich organisiert sind und individuelle Freiheit und Gleichheit gewährleisten? - und ihrer praktischen Relevanz und Vielfalt. Wer immer sich mit der (Rechts-)Lage von Minderheiten in Europa befaßt, wird in diesem Handbuch alles finden, was er sucht.
CHRISTIAN HILLGRUBER
Christoph Pan/Beate Sibylle Pfeil (Herausgeber): Minderheitenrechte in Europa. Handbuch der europäischen Volksgruppen, Band 2 (2. Auflage). Springer Verlag, Wien/New York 2006. 722 S., 99,90 [Euro].
Christoph Pan/Beate Sibylle Pfeil (Herausgeber): Zur Entstehung des modernen Minderheitenschutzes in Europa. Wissenschaftliche Leitung: Peter Pernthaler. Handbuch der europäischen Volksgruppen, Band 3. Springer Verlag, Wien/New York 2006. 561 S., 78,- [Euro].
Alle Rechte vorbehalten. © F.A.Z. GmbH, Frankfurt am Main
Der Schutz nationaler Minderheiten in Europa: Historische Wurzeln und Rechtswirklichkeit
Der Schutz nationaler Minderheiten in Europa - in der Zwischenkriegszeit Gegenstand einer Reihe völkervertraglicher Instrumente, die jedoch nicht die ihnen zugedachte befriedende Wirkung entfalteten - führte nach dem Zweiten Weltkrieg zunächst ein Schattendasein. Die Konzentration auf die Entwicklung und den Ausbau eines Systems effektiven individuellen Menschenrechtsschutzes in Gestalt der Europäischen Menschenrechtskonvention im westlichen und die ideologisch begründete Einheitsdoktrin der Diktaturen im östlichen Teil Europas ließen keinen Raum für die Anerkennung genuiner Minderheitenrechte. Erst die Wende von 1989/90, die Demokratie und Rechtsstaatlichkeit zum Durchbruch verhalf, schuf auch die Voraussetzungen, spezifische Schutzmechanismen für die in den europäischen Nationalstaaten beheimateten Volksgruppen rechtlich anzuerkennen. Der Minderheitenschutz nahm so in Europa seit den neunziger Jahren eine beachtliche Entwicklung und einen bemerkenswerten Aufschwung, der in zwei im Rahmen des Europarats ausgearbeiteten und 1998 in Kraft getretenen Völkerrechtsinstrumenten kulminierte: dem Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten und der Europäischen Charta der Regional- und Minderheitensprachen. Daneben konnte der Minderheitenschutz auf nationaler Ebene etabliert beziehungsweise fortentwickelt werden.
Dem Südtiroler Volksgruppeninstitut unter Leitung von Christoph Pan in Bozen kommt das große Verdienst zu, diese Entwicklung wissenschaftlich angestoßen, vorbereitet sowie intensiv begleitet und vertieft zu haben. Die Frucht dieser Bemühungen bündelt das "Handbuch der europäischen Volksgruppen", ein Nachschlagewerk, das seinesgleichen sucht. Der erste 2000 erschienene Band widmete sich der systematischen Einführung in die Minderheitenfrage, entfaltete die empirische Dimension, die Frage, wie viele Minderheiten in welcher Größenordnung in welchen Staaten Europas leben. Schließlich wurden die wichtigsten rechtlichen Erfordernisse und organisatorischen Vorkehrungen des Minderheitenschutzes dargelegt.
Der zweite Band gibt eine vergleichende Übersicht über die Minderheitenrechte in den einzelnen Staaten Europas. Für 36 Staaten Europas wird die Rechtslage der Minderheiten in Länderberichten umfassend dargestellt und analysiert: von Albanien bis Weißrußland. Damit die Ergebnisse miteinander verglichen werden können, erfolgt die Untersuchung standardisiert. Es werden hinsichtlich der überprüften Staaten einheitlich als wesentlich angesehene Minderheitenrechte erfaßt: Rechte auf Identität, Gleichbehandlung, Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung, Gebrauch der und Unterricht in der Muttersprache, eigene Organisationen, ungehinderte, grenzüberschreitende Kontakte, Medien in der eigenen Sprache, politische Repräsentation, Autonomie, Mitbestimmung in eigenen Angelegenheiten und spezifischen Rechtsschutz.
Die Standardisierung führt allerdings bisweilen zu verzerrten Wahrnehmungen und Bewertungen. So muß sich Deutschland - ebenso wie Weißrußland - vorhalten lassen, daß es keinen minderheitsspezifischen Rechtsschutz vorhält. Angesichts des lückenlosen gerichtlichen Rechtsschutzes in Deutschland, der es den (Angehörigen der) Minderheiten erlaubt, alle ihre materiellen Rechte einzuklagen, entsteht dadurch aber das schiefe Bild einer insoweit angeblich defizitären Lage, die in Wirklichkeit gar nicht besteht. Dagegen fällt derselbe Umstand - das Fehlen minderheitenspezifischen Rechtsschutzes - in Weißrußland angesichts der dort ohnehin bestehenden allgemeinen rechtsstaatlichen Defizite und der für Minderheiten prekären Situation erheblich ins Gewicht.
Im Hinblick auf solche Ungereimtheiten wird man auch die anhand der standardisierten Beurteilung erstellte "Rangordnung 2006" in puncto Minderheitenschutz in Europa mit etwas Vorsicht behandeln müssen, wenngleich sich unter den ersten sieben (Belgien, Dänemark, Finnland, Ungarn, Kroatien, Schweiz und Spanien) bekannte Vorreiter und unter den letzten sieben Staaten (Portugal, Rußland, Ukraine, Frankreich, Weißrußland, Griechenland und Türkei) bekannte Gegner eines ausgeprägten Minderheitenschutzes finden. Frankreich befindet sich hier wahrlich nicht in guter Gesellschaft; aber die "nation une et indivisible" erkennt eben bis heute Minderheiten offiziell schlicht nicht an.
Der dritte Band des Handbuchs spürt querschnittartig den historischen Wurzeln des modernen Minderheitenschutzes nach. Die Spannweite reicht von den Anfängen eines völkerrechtlichen Minderheitenschutzes im 19. Jahrhundert über die Nationalitätenpolitik und das Nationalitätenrecht Österreich-Ungarns, des russischen Zarenreiches und des Osmanischen Reiches, den Minderheitenschutz im Völkerbundsystem, nationale, zumeist erst nach dem Zweiten Weltkrieg einsetzende Sonderentwicklungen in der Schweiz, Belgien, Italien, Spanien, Skandinavien und dem Vereinigten Königreich bis zur Etablierung eines (gesamt-)europäischen Minderheitenschutzes im Rahmen des Europarates, des KSZE/OSZE-Prozesses und dem Stellenwert des Themas in der Europäischen Union. Bei der EU fehlt es nach wie vor an einem kohärenten Ansatz, was aber angesichts des Dissenses zwischen den Mitgliedstaaten in dieser Frage nicht überraschen kann. Man wird daher ungeachtet der Kopenhagener Aufnahmekriterien auch bezweifeln müssen, ob der extreme Nationalismus und die notorische Feindlichkeit gegenüber ethnischen und religiösen Minderheiten für die Türkei tatsächlich ein Hindernis auf dem Weg in die EU bilden werden.
Das "Handbuch der europäischen Volksgruppen" entfaltet die Problematik des Minderheitenschutzes in Europa und mögliche rechtliche Lösungen derselben in ihrer ganzen thematischen Breite und Tiefe: ihrer historischen Entwicklung, ihren verfassungstheoretischen Grundfragen - wieso und wozu bedarf es überhaupt spezifischer Volksgruppenrechte in Staaten, die demokratisch und rechtsstaatlich organisiert sind und individuelle Freiheit und Gleichheit gewährleisten? - und ihrer praktischen Relevanz und Vielfalt. Wer immer sich mit der (Rechts-)Lage von Minderheiten in Europa befaßt, wird in diesem Handbuch alles finden, was er sucht.
CHRISTIAN HILLGRUBER
Christoph Pan/Beate Sibylle Pfeil (Herausgeber): Minderheitenrechte in Europa. Handbuch der europäischen Volksgruppen, Band 2 (2. Auflage). Springer Verlag, Wien/New York 2006. 722 S., 99,90 [Euro].
Christoph Pan/Beate Sibylle Pfeil (Herausgeber): Zur Entstehung des modernen Minderheitenschutzes in Europa. Wissenschaftliche Leitung: Peter Pernthaler. Handbuch der europäischen Volksgruppen, Band 3. Springer Verlag, Wien/New York 2006. 561 S., 78,- [Euro].
Alle Rechte vorbehalten. © F.A.Z. GmbH, Frankfurt am Main
"... Die Autoren analysieren nicht nur faktenreich die Situation der Minderheitenrechte in 36 Staaten Europas, sondern wagen auch direkte Vergleiche und zusammenfassende Analysen. Dadurch gewinnt auch der weniger geduldige beziehungsweise nicht wissenschaftlich vertiefte Leser einen gediegenen Ein- und Überblick. Deshalb darf dieses Standardwerk auch politischen Entscheidungsträgern als Nachschlagewerk empfohlen werden ..." -- Die Tagespost (Würzburg) 3.1.2007
"... Das 'Handbuch der europäischen Volksgruppen' entfaltet die Problematik des Minderheitenschutzes in Europa und mögliche rechtliche Lösungen derselben in ihrer ganzen thematischen Breite und Tiefe: ihrer historischen Entwicklung, ihren verfassungstheoretischen Grundfragen ... und ihrer praktischen Relevanz und Vielfalt. Wer immer sich mit der (Rechts-)Lage von Minderheiten in Europa befaßt, wird in diesem Handbuch alles finden, was er sucht." -- Frankfurter Allgemeine Zeitung 13.12.2006
"... Band 2 des Handbuches bietet in bewährter Weise eine standardisierte Analyse der Umsetzung des Minderheitenschutzes in jenen 36 Staaten Europas, die mehr als eine Million Einwohner haben und in denen nationale Minderheiten vorzufinden sind. Ein besonderes Glanzlicht ist aber das ausgeklügelte Punktesystem, mit dem Pan und Pfeil eine Rangliste erstellen können, die dass Maß der verwirklichten Minderheitenrechte in den einzelnen Staaten und deren Entwicklungen erkennen lässt." -- Der Schlern, Heft 7
"... Das 'Handbuch der europäischen Volksgruppen' entfaltet die Problematik des Minderheitenschutzes in Europa und mögliche rechtliche Lösungen derselben in ihrer ganzen thematischen Breite und Tiefe: ihrer historischen Entwicklung, ihren verfassungstheoretischen Grundfragen ... und ihrer praktischen Relevanz und Vielfalt. Wer immer sich mit der (Rechts-)Lage von Minderheiten in Europa befaßt, wird in diesem Handbuch alles finden, was er sucht." -- Frankfurter Allgemeine Zeitung 13.12.2006
"... Band 2 des Handbuches bietet in bewährter Weise eine standardisierte Analyse der Umsetzung des Minderheitenschutzes in jenen 36 Staaten Europas, die mehr als eine Million Einwohner haben und in denen nationale Minderheiten vorzufinden sind. Ein besonderes Glanzlicht ist aber das ausgeklügelte Punktesystem, mit dem Pan und Pfeil eine Rangliste erstellen können, die dass Maß der verwirklichten Minderheitenrechte in den einzelnen Staaten und deren Entwicklungen erkennen lässt." -- Der Schlern, Heft 7
Perlentaucher-Notiz zur F.A.Z.-Rezension
Ein umfassendes wie fundiertes Handbuch zu den Minderheiten in Europa liegt nun vor, freut sich Rezensent Christian Hillgruber. Der zweite Band des Handbuches mit seinem Vergleich der Minderheitenrechte in den europäischen Staaten stellt den Rezensenten allerdings nicht völlig zufrieden, da einheitliche Kriterien im Einzelnen zu "verzerrten" Wertungen führen würden. So sei ein fehlender Minderheitenrechtschutz in Deutschland anders einzuschätzen als in Weißrussland, da jedermann in Deutschland schließlich diesen Schutz genieße.
© Perlentaucher Medien GmbH
© Perlentaucher Medien GmbH