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Die grenzüberschreitende Verschmelzung ist in allerjüngster Zeit durch die rasche Entwicklung im Bereich des Europäischen Rechts der Strukturmaßnahmen Realität geworden. Spätestens seit der Umsetzung der Internationalen Verschmelzungsrichtlinie durch die Mitgliedstaaten können europäische Kapitalgesellschaften rechtssicher grenzüberschreitend fusionieren. Eines der nicht zur Ruhe kommenden Problemfelder der grenzüberschreitenden Fusion stellt der Minderheitenschutz dar. Die Konzeption und Ausgestaltung des Minderheitenschutzes ist nicht nur für die Architektur des Gesellschaftsrechts, sondern…mehr

Produktbeschreibung
Die grenzüberschreitende Verschmelzung ist in allerjüngster Zeit durch die rasche Entwicklung im Bereich des Europäischen Rechts der Strukturmaßnahmen Realität geworden. Spätestens seit der Umsetzung der Internationalen Verschmelzungsrichtlinie durch die Mitgliedstaaten können europäische Kapitalgesellschaften rechtssicher grenzüberschreitend fusionieren. Eines der nicht zur Ruhe kommenden Problemfelder der grenzüberschreitenden Fusion stellt der Minderheitenschutz dar. Die Konzeption und Ausgestaltung des Minderheitenschutzes ist nicht nur für die Architektur des Gesellschaftsrechts, sondern auch für die Unternehmenspraxis ein bedeutsames Anliegen. Die Verfasserin zeigt die Notwendigkeit eines Minderheitenschutzes bei grenzüberschreitenden Verschmelzungsvorgängen auf und stellt dar, wie er im geltenden deutschen und polnischen Recht gewährleistet wird. Zugleich analysiert sie die praxisrelevante Umsetzung der Internationalen Verschmelzungsrichtlinie in Deutschland und Polen. Unter Verwendung der rechtsvergleichenden Methode formuliert sie schließlich einige Reformvorschläge für die Fortbildung beider Rechtsordnungen.
Autorenporträt
Die Autorin: Monika Kubaczyńska wurde 1979 geboren. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Krakau (Polen) und Heidelberg arbeitete sie als wissenschaftliche Assistentin am Zentrum für Europäisches Wirtschaftsrecht in Bonn. Von 2006 bis 2008 war sie in einer interdisziplinären Partnerschaft der Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer in Bonn tätig. Seit 2009 absolviert sie ihr Referendariat in Warschau (Polen).