Anders als nationale Aktiengesellschaften kann eine SE nur durch schon bestehende Gesellschaften gegründet werden. Dies führt in der Regel zu einem Konflikt innerhalb der Gründungsgesellschaften über das Ob und Wie der Gründung. Ein ebensolcher Konflikt entsteht innerhalb einer SE, wenn diese eine Sitzverlegung plant. Welcher Schutz zu Gunsten der opponierenden Minderheitsgesellschafter in diesen Situationen greift, ist Gegenstand der vorliegenden Arbeit.Die Verfasserin verfolgt den Ansatz, die verschiedenen bei den Gründungsformen und der Sitzverlegung vorgesehenen Instrumente des Minderheitenschutzes zu systematisieren. Neben dem Schutz durch Information im Vorfeld der Gründung und der Mitentscheidungsmöglichkeiten wird der vermögensrechtliche Schutz durch eine Überprüfung des Umtauschverhältnisses und das Austrittsrecht der Gesellschafter anlässlich der Gründung untersucht. Die Autorin wendet sich auch dem durch das Kapitalmarktrecht vermittelten Minderheitenschutz in Gestalt des Pflichtangebotes nach § 35 WpÜG zu, womit die allgemeine Frage des Zusammenspiels übernahmerechtlicher Vorschriften mit jenen des Gesellschaftsrechts einen neuen Anwendungsfall bekommen hat.