Bereits zu Lebzeiten treibt insbesondere vermögende Personen die Sorge um den Erhalt des eigenen Vermögens über den Tod hinaus um. Klassischerweise werden Familiengesellschaften in der Rechtsform der Kommanditgesellschaft gegründet; zunehmend wird das Vermögen aber auch auf eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts übertragen. Beteiligt werden vor allem die eigenen, teils noch minderjährigen Abkömmlinge. Der ursprüngliche Vermögensinhaber hofft, unter ihnen einen geeigneten Nachfolger zu finden. Die Autorin untersucht, welche Positionen für einen Minderjährigen in Frage kommen und welche Rechte und Pflichten durch die Beteiligten zu beachten sind. Sie erarbeitet Entscheidungskriterien, die den Beteiligten ermöglichen sollen, Fehlentwicklungen zu vermeiden und zugleich ein Gespür zu entwickeln, in welchen Angelegenheiten ggf. frühzeitig ein Ergänzungspfleger oder das Familiengericht einzubeziehen ist.