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Im Mai 2016 sorgte ein Beschluss des Oberlandesgerichts Bamberg für erhebliches Aufsehen: das Gericht befand eine zwischen einer im Eheschließungszeitpunkt 14-Jährigen und ihrem 21-jährigen Partner geschlossene Auslandsehe für wirksam. Die angestoßene Debatte mündete in dem viel kritisierten »Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen«, das eine verfassungsrechtliche Kontrolle durch das Bundesverfassungsgericht nach sich gezogen hat. Die Arbeit unterzieht die wichtigsten Neuregelungen des Gesetzes einer kritischen Würdigung. Dabei werden zunächst die rechtlichen Unklarheiten auf Auslegungsebene…mehr

Produktbeschreibung
Im Mai 2016 sorgte ein Beschluss des Oberlandesgerichts Bamberg für erhebliches Aufsehen: das Gericht befand eine zwischen einer im Eheschließungszeitpunkt 14-Jährigen und ihrem 21-jährigen Partner geschlossene Auslandsehe für wirksam. Die angestoßene Debatte mündete in dem viel kritisierten »Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen«, das eine verfassungsrechtliche Kontrolle durch das Bundesverfassungsgericht nach sich gezogen hat. Die Arbeit unterzieht die wichtigsten Neuregelungen des Gesetzes einer kritischen Würdigung. Dabei werden zunächst die rechtlichen Unklarheiten auf Auslegungsebene aufgedeckt, bevor das Gesetz am Maßstab des Verfassungs- und Europarechts unter besonderer Berücksichtigung der unionsrechtlichen Freizügigkeit geprüft wird. Die Autorin entwickelt schließlich Leitlinien für einen adäquaten rechtlichen Umgang mit Minderjährigenehen und analysiert, welche Änderungen notwendig sind, um den verfassungs- und unionsrechtswidrigen Gesetzeszustand zu beenden.
Autorenporträt
Monique Marylou Martinek studierte von 2010 bis 2017 Rechtswissenschaften an der Philipps-Universität Marburg und an der Università degli Studi La Sapienza Rom. Im Anschluss an das Erste Staatsexamen war sie Doktorandin und wissenschaftliche Hilfskraft am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung (Prof. Dr. Tobias Helms). Ihre Promotion wurde durch ein Promotionsstipendium der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit gefördert. Von 2019 bis 2020 absolvierte sie ein LL.M.-Studium an der Libera Università Internazionale degli Studi Sociali (LUISS) in Rom. Seit Februar 2021 ist sie Rechtsreferendarin am Kammergericht mit Stationen in Berlin und New York.