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Der Schutz Minderjähriger in den sozialen Netzwerken ist vor dem Hintergrund der stetigen Entwicklung ihrer Funktionsweisen und Nutzungsmöglichkeiten bedeutender denn je. Seit geraumer Zeit beschäftigen sich die Gerichte zunehmend mit Fragen zur Nutzung sozialer Netzwerke durch Minderjährige. Besondere Aufmerksamkeit erregten die sich über Jahre sowie über mehrere Instanzen erstreckenden Facebook-Entscheidungen zum »digitalen Nachlass« einer Minderjährigen. Die Vererbbarkeit eines Nutzeraccounts bildet nur ein Beispiel dafür, welche Rechtsfragen sich im Zusammenhang mit der Nutzung sozialer…mehr

Produktbeschreibung
Der Schutz Minderjähriger in den sozialen Netzwerken ist vor dem Hintergrund der stetigen Entwicklung ihrer Funktionsweisen und Nutzungsmöglichkeiten bedeutender denn je. Seit geraumer Zeit beschäftigen sich die Gerichte zunehmend mit Fragen zur Nutzung sozialer Netzwerke durch Minderjährige. Besondere Aufmerksamkeit erregten die sich über Jahre sowie über mehrere Instanzen erstreckenden Facebook-Entscheidungen zum »digitalen Nachlass« einer Minderjährigen. Die Vererbbarkeit eines Nutzeraccounts bildet nur ein Beispiel dafür, welche Rechtsfragen sich im Zusammenhang mit der Nutzung sozialer Netzwerke stellen. Der Fokus der Arbeit liegt auf der Veröffentlichung von Bildern Minderjähriger, die entweder durch die Eltern (sog. sharenting), Dritte oder durch die Minderjährigen selbst vorgenommen werden. Die Arbeit zeigt einerseits, dass die bestehenden Normen bereits ein gutes Schutzniveau gewähren. Andererseits bedarf es neben der regulatorischen Ebene auch der Sensibilisierung der Gesellschaft für einen verantwortungsvollen Umgang mit Inhalten, um mit dem Tempo des digitalen Wandels Schritt zu halten.
Autorenporträt
Christina Brandt studierte Rechtswissenschaften an der Philipps-Universität in Marburg sowie an der University of East Anglia in Norwich. Nach ihrem Studium war sie Doktorandin und Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Internationales und Europäisches Privatrecht sowie Rechtsvergleichung bei Prof. Dr. Christine Budzikiewicz. Während der Promotion wurde sie als Stipendiatin von der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit gefördert. Von Mai 2021 bis Mai 2023 absolvierte Frau Brandt ihr Rechtsreferendariat in Kassel, unter anderem mit Stationen in Frankfurt und Brüssel. Nach ihrem Referendariat war sie als Referentin für Europaangelegenheiten bei der Gemeinsamen Geschäftsstelle der Medienanstalten in Berlin tätig.