Der Schutz Minderjähriger in den sozialen Netzwerken ist vor dem Hintergrund der stetigen Entwicklung ihrer Funktionsweisen und Nutzungsmöglichkeiten bedeutender denn je. Seit geraumer Zeit beschäftigen sich die Gerichte zunehmend mit Fragen zur Nutzung sozialer Netzwerke durch Minderjährige. Besondere Aufmerksamkeit erregten die sich über Jahre sowie über mehrere Instanzen erstreckenden Facebook-Entscheidungen zum »digitalen Nachlass« einer Minderjährigen. Die Vererbbarkeit eines Nutzeraccounts bildet nur ein Beispiel dafür, welche Rechtsfragen sich im Zusammenhang mit der Nutzung sozialer…mehr
Der Schutz Minderjähriger in den sozialen Netzwerken ist vor dem Hintergrund der stetigen Entwicklung ihrer Funktionsweisen und Nutzungsmöglichkeiten bedeutender denn je. Seit geraumer Zeit beschäftigen sich die Gerichte zunehmend mit Fragen zur Nutzung sozialer Netzwerke durch Minderjährige. Besondere Aufmerksamkeit erregten die sich über Jahre sowie über mehrere Instanzen erstreckenden Facebook-Entscheidungen zum »digitalen Nachlass« einer Minderjährigen. Die Vererbbarkeit eines Nutzeraccounts bildet nur ein Beispiel dafür, welche Rechtsfragen sich im Zusammenhang mit der Nutzung sozialer Netzwerke stellen. Der Fokus der Arbeit liegt auf der Veröffentlichung von Bildern Minderjähriger, die entweder durch die Eltern (sog. sharenting), Dritte oder durch die Minderjährigen selbst vorgenommen werden. Die Arbeit zeigt einerseits, dass die bestehenden Normen bereits ein gutes Schutzniveau gewähren. Andererseits bedarf es neben der regulatorischen Ebene auch der Sensibilisierung der Gesellschaft für einen verantwortungsvollen Umgang mit Inhalten, um mit dem Tempo des digitalen Wandels Schritt zu halten.
Christina Brandt studierte Rechtswissenschaften an der Philipps-Universität in Marburg sowie an der University of East Anglia in Norwich. Nach ihrem Studium war sie Doktorandin und Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Internationales und Europäisches Privatrecht sowie Rechtsvergleichung bei Prof. Dr. Christine Budzikiewicz. Während der Promotion wurde sie als Stipendiatin von der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit gefördert. Von Mai 2021 bis Mai 2023 absolvierte Frau Brandt ihr Rechtsreferendariat in Kassel, unter anderem mit Stationen in Frankfurt und Brüssel. Nach ihrem Referendariat war sie als Referentin für Europaangelegenheiten bei der Gemeinsamen Geschäftsstelle der Medienanstalten in Berlin tätig.
Inhaltsangabe
A. Einleitung
B. Faszination soziale Medien - Chancen und Risiken Medienrealität Minderjähriger - Chancen und Risiken der Nutzung von Kommunikationsdiensten - Wege der Bildveröffentlichung
C. Vertragliche Rechtsbeziehung zwischen minderjährigen Nutzern und Netzwerkbetreibern Die Wirksamkeit des Social-Media-Vertrags - Die Gegenleistung im Social-Media-Vertrag - Die Wirksamkeit von Nutzungsbedingungen - Unwirksamkeit gemäß 138 BGB - Anwendbarkeit der Verbraucherrechte gemäß 312 ff. BGB
D. Rechtliche Schranken der Nutzbarkeit sozialer Netzwerke Persönlichkeitsrechtsgefährdungen durch Bildveröffentlichungen im Eltern-Kind-Verhältnis - Die rechtliche Zulässigkeit von Bildveröffentlichungen durch Dritte - Zugriff der Erben auf Bildmaterial minderjähriger Kommunikationspartner eines verstorbenen Nutzers - Übermittlung von Daten aus dem Adressbuch des Mobiltelefons - Werbung in sozialen Netzwerken
E. Internationale Zuständigkeit und anwendbares Recht bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen durch Abbildungen in sozialen Netzwerken Internationale Zuständigkeit - Anwendbares Recht - Abweichungen bei der Bestimmung des Verfahrens- und Kollisionsrechts
B. Faszination soziale Medien - Chancen und Risiken Medienrealität Minderjähriger - Chancen und Risiken der Nutzung von Kommunikationsdiensten - Wege der Bildveröffentlichung
C. Vertragliche Rechtsbeziehung zwischen minderjährigen Nutzern und Netzwerkbetreibern Die Wirksamkeit des Social-Media-Vertrags - Die Gegenleistung im Social-Media-Vertrag - Die Wirksamkeit von Nutzungsbedingungen - Unwirksamkeit gemäß 138 BGB - Anwendbarkeit der Verbraucherrechte gemäß 312 ff. BGB
D. Rechtliche Schranken der Nutzbarkeit sozialer Netzwerke Persönlichkeitsrechtsgefährdungen durch Bildveröffentlichungen im Eltern-Kind-Verhältnis - Die rechtliche Zulässigkeit von Bildveröffentlichungen durch Dritte - Zugriff der Erben auf Bildmaterial minderjähriger Kommunikationspartner eines verstorbenen Nutzers - Übermittlung von Daten aus dem Adressbuch des Mobiltelefons - Werbung in sozialen Netzwerken
E. Internationale Zuständigkeit und anwendbares Recht bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen durch Abbildungen in sozialen Netzwerken Internationale Zuständigkeit - Anwendbares Recht - Abweichungen bei der Bestimmung des Verfahrens- und Kollisionsrechts
F. Zusammenfassung in Thesen
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