Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 13 Punkte (Gut), Westfälische Wilhelms-Universität Münster, Sprache: Deutsch, Abstract: Am 01. November 2008 ist die umfassendste Reform des GmbH-Rechts seit Bestehen des GmbH-Gesetzes von 1892 in Kraft getreten. [...] Die vom Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages noch einmal modifizierte Fassung des Gesetzentwurfs wurde vom Deutschen Bundestag am 26. Juni 2008 beschlossen und nach Billigung des Bundesrates und Ausfertigung des Bundespräsidenten am 28. Oktober 2008 im Bundesgesetzblatt verkündet.Die deutsche GmbH ist durch die jüngere Rechtsprechung des EuGH zur Niederlassungsfreiheit (Art. 43, 48 EGV) in einen Wettbewerb zu anderen europäischen Rechtsformen getreten. Nach der Rechtsprechung in den Sachen Centros, Überseering und Inspire Art genießen in der EG gegründete Gesellschaften, unabhängig vom realen Verwaltungssitz, europaweite Freiheit der Rechtsformwahl. Unter Druck gerät die GmbH, trotz ihrer jahrzehntelangen Vorbildfunktion, vor allem durch die englische private company limited (ltd.). Ins Fadenkreuz der Kritik geraten sind dabei insbesondere die durch das Mindeststammkapitalsystem ausgelösten Gründungsbelastungen und das als schwerfällig empfundene Eintragungsverfahren. So heißt es denn auch im Regierungsentwurf, das GmbH-Gesetz solle grundlegend modernisiert und dereguliert, Existenzgründungen erleichtert, die Registereintragung von GmbHs beschleunigt und die GmbH somit international wettbewerbsfähig gemacht werden. Zum anderen soll der "missbräuchlichen Verwendung von GmbHs in Unternehmenskrisen" begegnet werden. Das Ergebnis dieser Bemühungen in der am 26. Juni 2008 vom Bundestag beschlossenen Form stellt sich daher auch nicht als bloße Detailveränderung, sondern als ein ganzes Bündel umfangreicher Modifizierungen und Neuerungen dar.Diese Arbeit soll in einem ersten Komplex die rechtspolitisch umstrittenen und eng miteinander verzahnten Themen Mindeststammkapital und (haftungsbeschränkte) Unternehmergesellschaft untersuchen und bewerten. In einem zweiten Komplex sollen weitere wesentliche Neuerungen des MoMiG in den Bereichen der Kapitalaufbringung und -erhaltung und der Missbrauchsbekämpfung auf ihre gläubigerschutzrelevanten Auswirkungen hin geprüft werden. Abschließend soll ein Ausblick auf die Rechtswirklichkeit nach Inkrafttreten des MoMiG mit Augenmerk auf den Gläubigerschutz gewagt werden.
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