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Am 1.1.2015 tritt in Deutschland das Mindestlohngesetz (MiLoG) in Kraft, laut dem jeder Arbeitnehmer mindestens 8,50 Euro pro Stunde verdienen soll. Dabei hat die Bundesregierung Ausnahmen vorgesehen, die von der Mindestlohnregelung nicht betroffen sind. Bei vielen Unternehmen sorgt die Einführung des Mindestlohns für Unruhe. Die Dokumentationspflicht der Arbeitszeiten, die Haftung für Subunternehmer und diverse Unklarheiten bei der Gesetzesgebung werfen Fragen auf und sorgen für Unmut.

Produktbeschreibung
Am 1.1.2015 tritt in Deutschland das Mindestlohngesetz (MiLoG) in Kraft, laut dem jeder Arbeitnehmer mindestens 8,50 Euro pro Stunde verdienen soll. Dabei hat die Bundesregierung Ausnahmen vorgesehen, die von der Mindestlohnregelung nicht betroffen sind. Bei vielen Unternehmen sorgt die Einführung des Mindestlohns für Unruhe. Die Dokumentationspflicht der Arbeitszeiten, die Haftung für Subunternehmer und diverse Unklarheiten bei der Gesetzesgebung werfen Fragen auf und sorgen für Unmut.