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Das Stromeinspeisungsgesetz (StrEinspG) vom Dezember 1990 verfolgt das Ziel, die Stromerzeugung aus regenerativen Energien zu fördern. Als Fördermechanismus griff der Gesetzgeber zu einer recht rigorosen Maßnahme. Nach 2, 3 StrEinspG hat der ansässige Netzbetreiber nicht nur - in unbegrenzter Höhe - den regenerativ erzeugten Strom abzunehmen, sondern er hat ihn auch noch zu Mindestpreisen zu vergüten, die weit über seinen vermiedenen Kosten liegen. Dieser «Sündenfall der Marktwirtschaft», wie er bereits in der Gesetzesbegründung betitelt wurde, ruft erhebliche Bedenken hervor, was die…mehr

Produktbeschreibung
Das Stromeinspeisungsgesetz (StrEinspG) vom Dezember 1990 verfolgt das Ziel, die Stromerzeugung aus regenerativen Energien zu fördern. Als Fördermechanismus griff der Gesetzgeber zu einer recht rigorosen Maßnahme. Nach 2, 3 StrEinspG hat der ansässige Netzbetreiber nicht nur - in unbegrenzter Höhe - den regenerativ erzeugten Strom abzunehmen, sondern er hat ihn auch noch zu Mindestpreisen zu vergüten, die weit über seinen vermiedenen Kosten liegen. Dieser «Sündenfall der Marktwirtschaft», wie er bereits in der Gesetzesbegründung betitelt wurde, ruft erhebliche Bedenken hervor, was die Vereinbarkeit mit den europäischen Wettbewerbsvorschriften betrifft. Es wird aufgezeigt, inwieweit das StrEinspG mit diesen Vorschriften kollidiert und welche alternativen Regelungsmöglichkeiten bestehen.
Autorenporträt
Der Autor: Kai Gent absolvierte das Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Hannover. Er erwarb nach einjährigem Auslandstudium in Madrid den akademischen Grad eines Magister Legum Europae (M.L.E.). Im Anschluß an das Referendariat und seine Promotion 1999 ist er nunmehr als Rechtsanwalt in Braunschweig tätig.