Izabela Dumistracel
Mindestvorschriften gemäß Art. 83 AEUV im Spannungsverhältnis zwischen intergouvernementalem und supranationalem Handeln
Herausgegeben:Fink, Udo
Izabela Dumistracel
Mindestvorschriften gemäß Art. 83 AEUV im Spannungsverhältnis zwischen intergouvernementalem und supranationalem Handeln
Herausgegeben:Fink, Udo
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Das Strafrecht als "domaine réservée" der Mitgliedstaaten stellte die europäische Integration vor besondere Herausforderungen. Die im Wesentlichen intergouvernemental ausgestaltete Zusammenarbeit in Strafsachen findet mit dem Vertrag von Lissabon ein Ende, indem dieser Bereich als interne Politik der Europäischen Union in den supranationalen Rechtsrahmen überführt wurde. Die Autorin untersucht, ob dies auch inhaltlich eine endgültige Abwendung von der intergouvernementalen Prägung darstellt und inwieweit der Sensibilität dieser Materie sowie den staatlichen Souveränitätsvorbehalten Rechnung…mehr
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Das Strafrecht als "domaine réservée" der Mitgliedstaaten stellte die europäische Integration vor besondere Herausforderungen. Die im Wesentlichen intergouvernemental ausgestaltete Zusammenarbeit in Strafsachen findet mit dem Vertrag von Lissabon ein Ende, indem dieser Bereich als interne Politik der Europäischen Union in den supranationalen Rechtsrahmen überführt wurde. Die Autorin untersucht, ob dies auch inhaltlich eine endgültige Abwendung von der intergouvernementalen Prägung darstellt und inwieweit der Sensibilität dieser Materie sowie den staatlichen Souveränitätsvorbehalten Rechnung getragen wird. Beleuchtet wird dann, wo die entscheidenden Unterschiede bei der Mindestharmonisierung im Strafrecht liegen, aber auch, ob die Entstehung supranationaler Straftatbestände nun möglich ist.
Produktdetails
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- Öffentliches und Internationales Recht 23
- Verlag: Peter Lang
- Artikelnr. des Verlages: 291229
- Seitenzahl: 296
- Erscheinungstermin: 13. Mai 2024
- Deutsch
- Abmessung: 216mm x 153mm x 20mm
- Gewicht: 453g
- ISBN-13: 9783631912294
- ISBN-10: 3631912293
- Artikelnr.: 70712745
- Herstellerkennzeichnung
- Books on Demand GmbH
- In de Tarpen 42
- 22848 Norderstedt
- info@bod.de
- 040 53433511
- Öffentliches und Internationales Recht 23
- Verlag: Peter Lang
- Artikelnr. des Verlages: 291229
- Seitenzahl: 296
- Erscheinungstermin: 13. Mai 2024
- Deutsch
- Abmessung: 216mm x 153mm x 20mm
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- ISBN-10: 3631912293
- Artikelnr.: 70712745
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- Books on Demand GmbH
- In de Tarpen 42
- 22848 Norderstedt
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Izabela Dumistracel studierte Rechtswissenschaft in Iasi, Rumänien, und in Mainz. Sie hat an der Johannes-Gutenberg-Universität in Mainz 2004 den LL.M.-Titel erworben und 2023 promoviert. Derzeit arbeitet sie in einer Wirtschaftskanzlei mit internationalem Bezug in Mannheim.
1 Gegenstand und Ziel der Arbeit
2 Aufbau der Untersuchung
Teil 1: Gegenstand und Grundzüge der Strafrechtsharmonisierung
1 Begriffe
A. Europäisches Strafrecht
I. Europäisches Strafrecht als Unionsrecht
II. Europäisches Strafrecht als Kriminalstrafrecht
B. Harmonisierung
I. Begriff der Harmonisierung
II. Methoden der Harmonisierung
2 Zur Entwicklung der Harmonisierung im Strafrecht
3 Grundlegendes zur Strafrechtsharmonisierung
A. Gründe für die Strafrechtsharmonisierung
B. Ziele der Strafrechtsharmonisierung
C. Harmonisierungsmethode
I. Strafrecht als Kern staatlicher Souveränität
II. Mindestharmonisierung als Konzept für das Strafrecht
Teil 2: Die Harmonisierung materiellen Strafrechts vor Lissabon
1 Strafrechtsetzungskompetenz
A. Vorrang der ersten gegenüber der dritten Säule
B. Kompetenzen im Rahmen der dritten Säule
C. Kompetenzen im Rahmen der ersten Säule
I. Keine originäre Strafrechtsetzungskompetenz
II. Anweisungskompetenz
2 Harmonisierung im materiellen Strafrecht
A. Vorüberlegungen
B. Bereiche der Strafrechtsharmonisierung
C. Voraussetzungen der Harmonisierung
I. Erforderlichkeit der Harmonisierung
II. Harmonisierung durch Mindestvorschriften
D. Kriminalpolitische Vorgaben - vom Wiener bis zum Haager Programm
E. Erlassene Rechtsakte zur Strafrechtsharmonisierung
3 Intergouvernementaler Rahmen
A. Befugnisse der Organe *
I. Rat als wesentliches Entscheidungsorgan
II. Initiativrecht der Kommission
III. Beteiligung des Europäischen Parlaments
IV. Europäischer Rat als spezifisches Unionsorgan
B. Einstimmigkeit als Grundregel im Rechtsetzungsverfahren
C. Handlungsinstrumente
I. Allgemeines
II. Rahmenbeschluss als wesentliches Instrument der Harmonisierung
D. Rechtskontrolle durch den EuGH
I. Vorabentscheidungsverfahren
II. Nichtigkeitsklage
4 Fazit: Defizitäre Strafrechtsetzung vor Lissabon
A. Kompetenzrechtlicher Konflikt
B. Geringe demokratische Legitimation
C. Langwierige Beschlussfassung
D. Eingeschränkte Justiziabilität
Teil 3: Die Harmonisierung materiellen Strafrechts nach Lissabon
1 Entscheidende Aspekte der Harmonisierungskompetenz
A. Strafrecht im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts
I. Rechtliche Grundstruktur des RFSR
II. Inhaltliche Reichweite des RFSR
B. Geteilte Zuständigkeit im Strafrechtsbereich
C. Kriminalpolitische Leitlinien
I. Allgemeine Orientierungspunkte für die Strafgesetzgebung
II. Stockholmer Programm und Post-Stockholm-Programm
D. Allgemeine Voraussetzungen für die Harmonisierung
I. Erforderlichkeit
II. Beachtung der Grundrechte, Freiheiten und allgemeinen Grundsätze *
2 Rechtlicher Rahmen der Strafrechtsharmonisierung
A. Integrative Elemente
I. Verstärkte demokratische Legitimation in der Europäischen Union
II. Ordentliches Gesetzgebungsverfahren als Regelverfahren im Strafrecht
III. Straffere Beschlussfassung
IV. Supranationale Handlungsformen
V. Stärkung des Rechtsschutzes durch den EuGH
B. Souveränitätsbezogene Aspekte
I. Sonderregelungen im Gesetzgebungsverfahren
II. Sonderregelungen auf der judikativen Ebene
C. Fazit: integrationsfreundliche Harmonisierung unter mitgliedstaatlichem Vorbehalt
3 Reichweite der Harmonisierungskompetenz
A. Allgemeine Grenzen der Strafrechtsharmonisierung
I. Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung
II. Subsidiaritätsprinzip
III. Verhältnismäßigkeitsprinzip
B. Bereichsspezifische Grenzen - strafrechtsspezifisches Schonungsgebot
4 Harmonisierungskonstellationen nach Art. 83 AEUV
A. Grundstruktur und Auslegung
B. Harmonisierung im Bereich schwerer grenzüberschreitender Kriminalität (Art. 83 Abs. 1 AEUV)
I. Voraussetzungen für die Kriminalisierung
II. Kriminalitätsbereiche
III. Überblick über die erlassenen Rechtsakte auf Grundlage von Art. 83 Abs. 1 AEUV
C. Strafrechtliche Harmonisierung in den bereits harmonisierten Bereichen (Art. 83 Abs. 2 AEUV)
I. Gegenstand der Neuregelung
D. Harmonisierung durch Mindestvorschriften
5 Mindestvorschriften nach Art. 83 AEUV als alleinige Rechtsetzungsmöglichkeit im Strafrecht?
A. Historische und systematische Auslegung des Art. 83 AEUV
B. Das Verhältnis zu potenziellen Strafrechtsetzungsnormen
C. Ausnahmefall: Art. 325 Abs. 4 AEUV
D. Exkurs: Erlass supranationaler Strafrechtsnormen
Teil 4: Weiterentwicklungsmöglichkeiten des Strafrechts auf europäischer Ebene
1 Strafrechtsharmonisierung nach Lissabon
A. Überlegungen zur Rechtsetzungstätigkeit
B. Problematische Tendenzen
2 Perspektiven der Strafrechtsharmonisierung
A. Entwicklung einer europäischen Kriminalpolitik
B. Europäische Standards ohne ein europäisches Strafgesetzbuch
C. Harmonisierung von Strafen mittels eines klaren europäischen Systems
D. Ein Allgemeiner Teil des Strafrechts der Europäischen Union?
Schlussbetrachtung
Literaturverzeichnis
2 Aufbau der Untersuchung
Teil 1: Gegenstand und Grundzüge der Strafrechtsharmonisierung
1 Begriffe
A. Europäisches Strafrecht
I. Europäisches Strafrecht als Unionsrecht
II. Europäisches Strafrecht als Kriminalstrafrecht
B. Harmonisierung
I. Begriff der Harmonisierung
II. Methoden der Harmonisierung
2 Zur Entwicklung der Harmonisierung im Strafrecht
3 Grundlegendes zur Strafrechtsharmonisierung
A. Gründe für die Strafrechtsharmonisierung
B. Ziele der Strafrechtsharmonisierung
C. Harmonisierungsmethode
I. Strafrecht als Kern staatlicher Souveränität
II. Mindestharmonisierung als Konzept für das Strafrecht
Teil 2: Die Harmonisierung materiellen Strafrechts vor Lissabon
1 Strafrechtsetzungskompetenz
A. Vorrang der ersten gegenüber der dritten Säule
B. Kompetenzen im Rahmen der dritten Säule
C. Kompetenzen im Rahmen der ersten Säule
I. Keine originäre Strafrechtsetzungskompetenz
II. Anweisungskompetenz
2 Harmonisierung im materiellen Strafrecht
A. Vorüberlegungen
B. Bereiche der Strafrechtsharmonisierung
C. Voraussetzungen der Harmonisierung
I. Erforderlichkeit der Harmonisierung
II. Harmonisierung durch Mindestvorschriften
D. Kriminalpolitische Vorgaben - vom Wiener bis zum Haager Programm
E. Erlassene Rechtsakte zur Strafrechtsharmonisierung
3 Intergouvernementaler Rahmen
A. Befugnisse der Organe *
I. Rat als wesentliches Entscheidungsorgan
II. Initiativrecht der Kommission
III. Beteiligung des Europäischen Parlaments
IV. Europäischer Rat als spezifisches Unionsorgan
B. Einstimmigkeit als Grundregel im Rechtsetzungsverfahren
C. Handlungsinstrumente
I. Allgemeines
II. Rahmenbeschluss als wesentliches Instrument der Harmonisierung
D. Rechtskontrolle durch den EuGH
I. Vorabentscheidungsverfahren
II. Nichtigkeitsklage
4 Fazit: Defizitäre Strafrechtsetzung vor Lissabon
A. Kompetenzrechtlicher Konflikt
B. Geringe demokratische Legitimation
C. Langwierige Beschlussfassung
D. Eingeschränkte Justiziabilität
Teil 3: Die Harmonisierung materiellen Strafrechts nach Lissabon
1 Entscheidende Aspekte der Harmonisierungskompetenz
A. Strafrecht im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts
I. Rechtliche Grundstruktur des RFSR
II. Inhaltliche Reichweite des RFSR
B. Geteilte Zuständigkeit im Strafrechtsbereich
C. Kriminalpolitische Leitlinien
I. Allgemeine Orientierungspunkte für die Strafgesetzgebung
II. Stockholmer Programm und Post-Stockholm-Programm
D. Allgemeine Voraussetzungen für die Harmonisierung
I. Erforderlichkeit
II. Beachtung der Grundrechte, Freiheiten und allgemeinen Grundsätze *
2 Rechtlicher Rahmen der Strafrechtsharmonisierung
A. Integrative Elemente
I. Verstärkte demokratische Legitimation in der Europäischen Union
II. Ordentliches Gesetzgebungsverfahren als Regelverfahren im Strafrecht
III. Straffere Beschlussfassung
IV. Supranationale Handlungsformen
V. Stärkung des Rechtsschutzes durch den EuGH
B. Souveränitätsbezogene Aspekte
I. Sonderregelungen im Gesetzgebungsverfahren
II. Sonderregelungen auf der judikativen Ebene
C. Fazit: integrationsfreundliche Harmonisierung unter mitgliedstaatlichem Vorbehalt
3 Reichweite der Harmonisierungskompetenz
A. Allgemeine Grenzen der Strafrechtsharmonisierung
I. Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung
II. Subsidiaritätsprinzip
III. Verhältnismäßigkeitsprinzip
B. Bereichsspezifische Grenzen - strafrechtsspezifisches Schonungsgebot
4 Harmonisierungskonstellationen nach Art. 83 AEUV
A. Grundstruktur und Auslegung
B. Harmonisierung im Bereich schwerer grenzüberschreitender Kriminalität (Art. 83 Abs. 1 AEUV)
I. Voraussetzungen für die Kriminalisierung
II. Kriminalitätsbereiche
III. Überblick über die erlassenen Rechtsakte auf Grundlage von Art. 83 Abs. 1 AEUV
C. Strafrechtliche Harmonisierung in den bereits harmonisierten Bereichen (Art. 83 Abs. 2 AEUV)
I. Gegenstand der Neuregelung
D. Harmonisierung durch Mindestvorschriften
5 Mindestvorschriften nach Art. 83 AEUV als alleinige Rechtsetzungsmöglichkeit im Strafrecht?
A. Historische und systematische Auslegung des Art. 83 AEUV
B. Das Verhältnis zu potenziellen Strafrechtsetzungsnormen
C. Ausnahmefall: Art. 325 Abs. 4 AEUV
D. Exkurs: Erlass supranationaler Strafrechtsnormen
Teil 4: Weiterentwicklungsmöglichkeiten des Strafrechts auf europäischer Ebene
1 Strafrechtsharmonisierung nach Lissabon
A. Überlegungen zur Rechtsetzungstätigkeit
B. Problematische Tendenzen
2 Perspektiven der Strafrechtsharmonisierung
A. Entwicklung einer europäischen Kriminalpolitik
B. Europäische Standards ohne ein europäisches Strafgesetzbuch
C. Harmonisierung von Strafen mittels eines klaren europäischen Systems
D. Ein Allgemeiner Teil des Strafrechts der Europäischen Union?
Schlussbetrachtung
Literaturverzeichnis
1 Gegenstand und Ziel der Arbeit
2 Aufbau der Untersuchung
Teil 1: Gegenstand und Grundzüge der Strafrechtsharmonisierung
1 Begriffe
A. Europäisches Strafrecht
I. Europäisches Strafrecht als Unionsrecht
II. Europäisches Strafrecht als Kriminalstrafrecht
B. Harmonisierung
I. Begriff der Harmonisierung
II. Methoden der Harmonisierung
2 Zur Entwicklung der Harmonisierung im Strafrecht
3 Grundlegendes zur Strafrechtsharmonisierung
A. Gründe für die Strafrechtsharmonisierung
B. Ziele der Strafrechtsharmonisierung
C. Harmonisierungsmethode
I. Strafrecht als Kern staatlicher Souveränität
II. Mindestharmonisierung als Konzept für das Strafrecht
Teil 2: Die Harmonisierung materiellen Strafrechts vor Lissabon
1 Strafrechtsetzungskompetenz
A. Vorrang der ersten gegenüber der dritten Säule
B. Kompetenzen im Rahmen der dritten Säule
C. Kompetenzen im Rahmen der ersten Säule
I. Keine originäre Strafrechtsetzungskompetenz
II. Anweisungskompetenz
2 Harmonisierung im materiellen Strafrecht
A. Vorüberlegungen
B. Bereiche der Strafrechtsharmonisierung
C. Voraussetzungen der Harmonisierung
I. Erforderlichkeit der Harmonisierung
II. Harmonisierung durch Mindestvorschriften
D. Kriminalpolitische Vorgaben - vom Wiener bis zum Haager Programm
E. Erlassene Rechtsakte zur Strafrechtsharmonisierung
3 Intergouvernementaler Rahmen
A. Befugnisse der Organe *
I. Rat als wesentliches Entscheidungsorgan
II. Initiativrecht der Kommission
III. Beteiligung des Europäischen Parlaments
IV. Europäischer Rat als spezifisches Unionsorgan
B. Einstimmigkeit als Grundregel im Rechtsetzungsverfahren
C. Handlungsinstrumente
I. Allgemeines
II. Rahmenbeschluss als wesentliches Instrument der Harmonisierung
D. Rechtskontrolle durch den EuGH
I. Vorabentscheidungsverfahren
II. Nichtigkeitsklage
4 Fazit: Defizitäre Strafrechtsetzung vor Lissabon
A. Kompetenzrechtlicher Konflikt
B. Geringe demokratische Legitimation
C. Langwierige Beschlussfassung
D. Eingeschränkte Justiziabilität
Teil 3: Die Harmonisierung materiellen Strafrechts nach Lissabon
1 Entscheidende Aspekte der Harmonisierungskompetenz
A. Strafrecht im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts
I. Rechtliche Grundstruktur des RFSR
II. Inhaltliche Reichweite des RFSR
B. Geteilte Zuständigkeit im Strafrechtsbereich
C. Kriminalpolitische Leitlinien
I. Allgemeine Orientierungspunkte für die Strafgesetzgebung
II. Stockholmer Programm und Post-Stockholm-Programm
D. Allgemeine Voraussetzungen für die Harmonisierung
I. Erforderlichkeit
II. Beachtung der Grundrechte, Freiheiten und allgemeinen Grundsätze *
2 Rechtlicher Rahmen der Strafrechtsharmonisierung
A. Integrative Elemente
I. Verstärkte demokratische Legitimation in der Europäischen Union
II. Ordentliches Gesetzgebungsverfahren als Regelverfahren im Strafrecht
III. Straffere Beschlussfassung
IV. Supranationale Handlungsformen
V. Stärkung des Rechtsschutzes durch den EuGH
B. Souveränitätsbezogene Aspekte
I. Sonderregelungen im Gesetzgebungsverfahren
II. Sonderregelungen auf der judikativen Ebene
C. Fazit: integrationsfreundliche Harmonisierung unter mitgliedstaatlichem Vorbehalt
3 Reichweite der Harmonisierungskompetenz
A. Allgemeine Grenzen der Strafrechtsharmonisierung
I. Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung
II. Subsidiaritätsprinzip
III. Verhältnismäßigkeitsprinzip
B. Bereichsspezifische Grenzen - strafrechtsspezifisches Schonungsgebot
4 Harmonisierungskonstellationen nach Art. 83 AEUV
A. Grundstruktur und Auslegung
B. Harmonisierung im Bereich schwerer grenzüberschreitender Kriminalität (Art. 83 Abs. 1 AEUV)
I. Voraussetzungen für die Kriminalisierung
II. Kriminalitätsbereiche
III. Überblick über die erlassenen Rechtsakte auf Grundlage von Art. 83 Abs. 1 AEUV
C. Strafrechtliche Harmonisierung in den bereits harmonisierten Bereichen (Art. 83 Abs. 2 AEUV)
I. Gegenstand der Neuregelung
D. Harmonisierung durch Mindestvorschriften
5 Mindestvorschriften nach Art. 83 AEUV als alleinige Rechtsetzungsmöglichkeit im Strafrecht?
A. Historische und systematische Auslegung des Art. 83 AEUV
B. Das Verhältnis zu potenziellen Strafrechtsetzungsnormen
C. Ausnahmefall: Art. 325 Abs. 4 AEUV
D. Exkurs: Erlass supranationaler Strafrechtsnormen
Teil 4: Weiterentwicklungsmöglichkeiten des Strafrechts auf europäischer Ebene
1 Strafrechtsharmonisierung nach Lissabon
A. Überlegungen zur Rechtsetzungstätigkeit
B. Problematische Tendenzen
2 Perspektiven der Strafrechtsharmonisierung
A. Entwicklung einer europäischen Kriminalpolitik
B. Europäische Standards ohne ein europäisches Strafgesetzbuch
C. Harmonisierung von Strafen mittels eines klaren europäischen Systems
D. Ein Allgemeiner Teil des Strafrechts der Europäischen Union?
Schlussbetrachtung
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2 Aufbau der Untersuchung
Teil 1: Gegenstand und Grundzüge der Strafrechtsharmonisierung
1 Begriffe
A. Europäisches Strafrecht
I. Europäisches Strafrecht als Unionsrecht
II. Europäisches Strafrecht als Kriminalstrafrecht
B. Harmonisierung
I. Begriff der Harmonisierung
II. Methoden der Harmonisierung
2 Zur Entwicklung der Harmonisierung im Strafrecht
3 Grundlegendes zur Strafrechtsharmonisierung
A. Gründe für die Strafrechtsharmonisierung
B. Ziele der Strafrechtsharmonisierung
C. Harmonisierungsmethode
I. Strafrecht als Kern staatlicher Souveränität
II. Mindestharmonisierung als Konzept für das Strafrecht
Teil 2: Die Harmonisierung materiellen Strafrechts vor Lissabon
1 Strafrechtsetzungskompetenz
A. Vorrang der ersten gegenüber der dritten Säule
B. Kompetenzen im Rahmen der dritten Säule
C. Kompetenzen im Rahmen der ersten Säule
I. Keine originäre Strafrechtsetzungskompetenz
II. Anweisungskompetenz
2 Harmonisierung im materiellen Strafrecht
A. Vorüberlegungen
B. Bereiche der Strafrechtsharmonisierung
C. Voraussetzungen der Harmonisierung
I. Erforderlichkeit der Harmonisierung
II. Harmonisierung durch Mindestvorschriften
D. Kriminalpolitische Vorgaben - vom Wiener bis zum Haager Programm
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3 Intergouvernementaler Rahmen
A. Befugnisse der Organe *
I. Rat als wesentliches Entscheidungsorgan
II. Initiativrecht der Kommission
III. Beteiligung des Europäischen Parlaments
IV. Europäischer Rat als spezifisches Unionsorgan
B. Einstimmigkeit als Grundregel im Rechtsetzungsverfahren
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I. Allgemeines
II. Rahmenbeschluss als wesentliches Instrument der Harmonisierung
D. Rechtskontrolle durch den EuGH
I. Vorabentscheidungsverfahren
II. Nichtigkeitsklage
4 Fazit: Defizitäre Strafrechtsetzung vor Lissabon
A. Kompetenzrechtlicher Konflikt
B. Geringe demokratische Legitimation
C. Langwierige Beschlussfassung
D. Eingeschränkte Justiziabilität
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II. Beachtung der Grundrechte, Freiheiten und allgemeinen Grundsätze *
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3 Reichweite der Harmonisierungskompetenz
A. Allgemeine Grenzen der Strafrechtsharmonisierung
I. Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung
II. Subsidiaritätsprinzip
III. Verhältnismäßigkeitsprinzip
B. Bereichsspezifische Grenzen - strafrechtsspezifisches Schonungsgebot
4 Harmonisierungskonstellationen nach Art. 83 AEUV
A. Grundstruktur und Auslegung
B. Harmonisierung im Bereich schwerer grenzüberschreitender Kriminalität (Art. 83 Abs. 1 AEUV)
I. Voraussetzungen für die Kriminalisierung
II. Kriminalitätsbereiche
III. Überblick über die erlassenen Rechtsakte auf Grundlage von Art. 83 Abs. 1 AEUV
C. Strafrechtliche Harmonisierung in den bereits harmonisierten Bereichen (Art. 83 Abs. 2 AEUV)
I. Gegenstand der Neuregelung
D. Harmonisierung durch Mindestvorschriften
5 Mindestvorschriften nach Art. 83 AEUV als alleinige Rechtsetzungsmöglichkeit im Strafrecht?
A. Historische und systematische Auslegung des Art. 83 AEUV
B. Das Verhältnis zu potenziellen Strafrechtsetzungsnormen
C. Ausnahmefall: Art. 325 Abs. 4 AEUV
D. Exkurs: Erlass supranationaler Strafrechtsnormen
Teil 4: Weiterentwicklungsmöglichkeiten des Strafrechts auf europäischer Ebene
1 Strafrechtsharmonisierung nach Lissabon
A. Überlegungen zur Rechtsetzungstätigkeit
B. Problematische Tendenzen
2 Perspektiven der Strafrechtsharmonisierung
A. Entwicklung einer europäischen Kriminalpolitik
B. Europäische Standards ohne ein europäisches Strafgesetzbuch
C. Harmonisierung von Strafen mittels eines klaren europäischen Systems
D. Ein Allgemeiner Teil des Strafrechts der Europäischen Union?
Schlussbetrachtung
Literaturverzeichnis