Im Fokus der Arbeit stehen mit den Ministerialen rechtlich unfreie Funktions- und Herrschaftsträger, die den im Hochmittelalter stattfindenden sozialen Wandel sowohl wesentlich prägten als auch von diesem Wandel selbst hervorgebracht wurden. Sie stellen damit eines der interessantesten gesellschaftlichen und rechtlichen Phänomene des Mittelalters dar. Auf Reichsebene und in vielen anderen Regionen gut erforscht, haben sie in der Rheinischen Landesgeschichte bislang allerdings nicht die ihnen eigentlich zustehende Aufmerksamkeit gefunden. Behandelt werden Fragen nach der sozialen Mobilität der Ministerialen, ihrer Rolle in der erzbischöflichen Politik und den Wechselwirkungen zwischen den Anforderungen des Erzbischofs einerseits und den Selbstständigkeitsbestrebungen der Ministerialen andererseits. Die Ergebnisse der Arbeit betreffen keineswegs nur das Rheinland, sondern können durch das Anknüpfen an und die Fortführung von in anderen Regionen und im Reich erzielten Resultaten überregionale Vergleichbarkeit beanspruchen.
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