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Die Problematik des Missbrauchs der aktienrechtlichen Anfechtungsklage bleibt trotz ständiger Bekämpfung durch Gesetzgebung und Rechtsprechung immer noch eine aktuelle Gefahr für die Aktiengesellschaften. Der Verfasser sieht eine von Anfang an bestehende Schwäche der bisherigen Lösungen darin, dass sie am Konzept der institutionellen Rechtmäßigkeitskontrolle durch Anfechtungskläger festhalten, und schlägt stattdessen die Beschränkung der Anfechtungsklage auf den Individualschutz des klagenden Aktionärs vor. Anschließend wird das Missbrauchspotenzial im geltenden Recht genau untersucht. Es…mehr

Produktbeschreibung
Die Problematik des Missbrauchs der aktienrechtlichen Anfechtungsklage bleibt trotz ständiger Bekämpfung durch Gesetzgebung und Rechtsprechung immer noch eine aktuelle Gefahr für die Aktiengesellschaften. Der Verfasser sieht eine von Anfang an bestehende Schwäche der bisherigen Lösungen darin, dass sie am Konzept der institutionellen Rechtmäßigkeitskontrolle durch Anfechtungskläger festhalten, und schlägt stattdessen die Beschränkung der Anfechtungsklage auf den Individualschutz des klagenden Aktionärs vor. Anschließend wird das Missbrauchspotenzial im geltenden Recht genau untersucht. Es folgen die Darstellung und Kritik der Missbrauchsbekämpfung de lege lata einschließlich der neusten Korrekturen des bislang wenig erfolgreichen Freigabeverfahrens durch das Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG), die der Verfasser ebenfalls nicht für ausreichend erfolgversprechend hält. Nach der Bewertung der Vor- und Nachteile weiterer Lösungsmöglichkeiten de lege ferenda wird schließlich ein eigener Vorschlag unterbreitet, wonach sowohl die Rechtsfolge als auch die Aussetzung der Eintragung bei der Anfechtungsklage nach dem Konzept der individuellen Verletztenklage reformiert werden sollten.
Autorenporträt
Yong Ding, geboren 1980 in Jiangsu (VR China); 1998-2002 Bachelorstudium an der Fakultät für Rechtswissenschaft der Nanjing Universität (VR China); 2002-2006 Magisterstudium am Deutsch-Chinesischen Institut für Rechtswissenschaft der Nanjing Universität; 2004-2005 Magisterstudium an der Juristischen Fakultät der Universität Göttingen; 2006-2010 Promotion an der Juristischen Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität München; seit 2010 Dozent an der Ostchina Universität für Politik und Recht in Shanghai.