Die Problematik des Missbrauchs der aktienrechtlichen Anfechtungsklage bleibt trotz ständiger Bekämpfung durch Gesetzgebung und Rechtsprechung immer noch eine aktuelle Gefahr für die Aktiengesellschaften. Der Verfasser sieht eine von Anfang an bestehende Schwäche der bisherigen Lösungen darin, dass sie am Konzept der institutionellen Rechtmäßigkeitskontrolle durch Anfechtungskläger festhalten, und schlägt stattdessen die Beschränkung der Anfechtungsklage auf den Individualschutz des klagenden Aktionärs vor. Anschließend wird das Missbrauchspotenzial im geltenden Recht genau untersucht. Es folgen die Darstellung und Kritik der Missbrauchsbekämpfung de lege lata einschließlich der neusten Korrekturen des bislang wenig erfolgreichen Freigabeverfahrens durch das Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG), die der Verfasser ebenfalls nicht für ausreichend erfolgversprechend hält. Nach der Bewertung der Vor- und Nachteile weiterer Lösungsmöglichkeiten de lege ferenda wird schließlich ein eigener Vorschlag unterbreitet, wonach sowohl die Rechtsfolge als auch die Aussetzung der Eintragung bei der Anfechtungsklage nach dem Konzept der individuellen Verletztenklage reformiert werden sollten.