Wer ein Grundstück erwirbt, der ist Eigentümer einer Ackerfläche oder eines Bauplatzes usw. Allein ein Handschlag genügt nicht, um Eigentümer zu werden, denn was geschrieben ist, liest man. In den meisten Ländern gibt es ein amtliches Verzeichnis, wer Eigentümer eines Grundstücks ist. Klar kannst du einem Freund per Handschlag eine Wiese abkaufen. Du kannst sie sogar über viele Jahre als dein Eigentum ansehen und auch nutzen. Du gestaltest diesen Grund nach deinen Vorstellungen. Du pflanzt Bäume und Büsche. Du legst schöne Wege an und pflegst den Rasen fachmännisch. Du gräbst einen Brunnen und legst einen Gartenteich an und setzt darin Fische ein. Nach ein paar Jahren bist du sehr stolz auf deine Arbeit. Du freust dich in deiner inzwischen zur Oase gewordenen Gartenanlage. Jetzt kannst du viele Leute zu Gartenpartys und Grillfeste auf dein so beeindruckendes Grundstück einladen. Du wirst von deinen Gästen gelobt und du fühlst dich als Eigentümer deines malerisch bearbeiteten Bodens großartig. Da steht auf einmal ein junger Mann vor deiner Gartentüre und bittet dich um ein Gespräch unter vier Augen. Du willst ihn schon von deinem Grund und Boden vertreiben, da zeigt er dir ein Schreiben von einer Behörde. In dem Schreiben steht, dass er der Erbe dieses Grundstücks ist. Das kann doch gar nicht sein, erwiderst du ihm. Ich habe das Grundstück vor vielen Jahren von ihrem Vater per Handschlag erworben. Über all die Jahrzehnte ging alles gut. Ich machte aus einer Wiese dieses ausgezeichnete Stück Land mit einem Brunnen, mit Bäumen und Sträucher. Meine Fische im Teich gehören ja auch mir. Die vielen Arbeitsstunden die ich hier verbracht habe sollen umsonst gewesen sein. Und die Kosten für die Gestaltung der Anlage kosteten mir Geld, Schweiß und Ausdauer. Eigentlich verdiene ich dafür eine Belohnung. Es tut mir leid, sagt der junge Mann zu dir. Hier haben sie den Beweis, dass das Grundstück mir gehört. Mit Brief und Siegel. Der junge Mann bittet dich nun, sein Grundstück