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Mitarbeiterkontrolle und neue Medien - ein Thema, welches die betriebliche Praxis in den letzten Jahren immer stärker beschäftigt. Bei der Durchführung der Mitarbeiterkontrolle stellen sich spezielle individual- und kollektivarbeitsrechtliche, aber vor allem auch datenschutzrechtliche Probleme. Insbesondere der Arbeitnehmerdatenschutz spielt eine ausschlaggebende Rolle. Mit dieser Arbeit wird der Versuch unternommen, rechtsgebietsübergreifend und umfassend die rechtlichen Grenzen arbeitgeberseitiger Kontrollen der Nutzung neuer Medien durch die Mitarbeiter darzustellen. Es erfolgt dabei eine…mehr

Produktbeschreibung
Mitarbeiterkontrolle und neue Medien - ein Thema, welches die betriebliche Praxis in den letzten Jahren immer stärker beschäftigt. Bei der Durchführung der Mitarbeiterkontrolle stellen sich spezielle individual- und kollektivarbeitsrechtliche, aber vor allem auch datenschutzrechtliche Probleme. Insbesondere der Arbeitnehmerdatenschutz spielt eine ausschlaggebende Rolle. Mit dieser Arbeit wird der Versuch unternommen, rechtsgebietsübergreifend und umfassend die rechtlichen Grenzen arbeitgeberseitiger Kontrollen der Nutzung neuer Medien durch die Mitarbeiter darzustellen. Es erfolgt dabei eine Begrenzung auf die Informations- und Kommunikationsmittel Telefon, Internet und E-Mail. Gegenstand der Arbeit ist nicht nur eine Darstellung, sondern auch eine kritische Würdigung der derzeitigen rechtlichen Lage. Etwaige gegenwärtig bestehende Missstände werden aufgezeigt und Lösungsansätze zu deren Behebung erarbeitet. Zudem werden sowohl die rechtlichen Sanktionen unzulässiger Kontrollen des Arbeitgebers dargestellt wie auch die möglichen arbeitsrechtlichen Folgen unerlaubter und übermäßiger privater oder missbräuchlicher Nutzung betrieblicher neuer Medien durch die Mitarbeiter.
Autorenporträt
Die Autorin: Andrea Panzer, geboren 1972 in Köln. Studium der Rechtswissenschaften an der Ruhr-Universität Bochum von 1992 bis 1997, Erste juristische Staatsprüfung 1997. Nach einem mehrmonatigen Praktikum bei einer renommierten südafrikanischen Kanzlei 1998 Beginn des Referendariates am Landgericht Bochum. Zweites juristisches Staatsexamen 2000, Promotionsstudium an der Universität des Saarlandes, Promotion 2003. Seit 2000 als Rechtsanwältin zunächst im arbeitsrechtlichen Dezernat einer internationalen Großkanzlei und seit 2002 in einer ausschließlich auf Arbeitsrecht spezialisierten Kanzlei in Düsseldorf tätig.