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Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG zählt zu denjenigen Beteiligungsrechten, deren Wurzeln bis zu den ersten Anfängen der gesetzlichen Betriebsverfassung in der Gewerbeordnung zurückreichen. Dennoch bereitet das Mitbestimmungsrecht hinsichtlich seiner tatbestandlichen Reichweite, ungeachtet einer gefestigten Judikatur, indes unverändert Kopfzerbrechen. Die Unterscheidung zwischen dem mitbestimmungspflichtigen Ordnungsverhalten und dem mitbestimmungsfreien Arbeitsverhalten, mit deren Hilfe die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts seit über zwanzig Jahren…mehr

Produktbeschreibung
Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach
87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG zählt zu denjenigen Beteiligungsrechten, deren Wurzeln bis zu den ersten Anfängen der gesetzlichen Betriebsverfassung in der Gewerbeordnung zurückreichen. Dennoch bereitet das Mitbestimmungsrecht hinsichtlich seiner tatbestandlichen Reichweite, ungeachtet einer gefestigten Judikatur, indes unverändert Kopfzerbrechen. Die Unterscheidung zwischen dem mitbestimmungspflichtigen Ordnungsverhalten und dem mitbestimmungsfreien Arbeitsverhalten, mit deren Hilfe die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts seit über zwanzig Jahren operiert, hat nur scheinbar eine hinreichend berechenbare Präzisierung der mitbestimmungspflichtigen Sachverhalte herbeigeführt. Der Autor weist diesen Missstand nach und erstellt im Rahmen einer eigenen Auslegung einen Kriterienkatalog zur Bestimmung der Mitbestimmungspflichtigkeit.
Autorenporträt
Der Autor: Toralf Pohl, geboren 1974, studierte Rechtswissenschaften an der Universität zu Kiel. Nach dem Ersten juristischen Staatsexamen arbeitete er mehrere Monate in der Rechtsabteilung eines großen deutschen Sportrechtevermarkters. Während dieser Zeit begann er mit der Erstellung der Dissertation, die er nach seiner Referendarzeit beim OLG Hamburg im Jahre 2003 fertigstellte. Es folgte die Teilnahme am Ergänzungsstudiengang Wirtschaftsrecht der Universität Hamburg. Im Anschluss daran absolvierte der Autor erfolgreich ein einjähriges Masterstudium an der University of Cape Town (Südafrika) mit Schwerpunkt internationales Wirtschaftsrecht. Seit 2005 ist er als Rechtsanwalt in Hamburg im Bereich Arbeits- und Wirtschaftsrecht tätig.