Die Societas Europaea (SE) gilt als Leuchtturm des europäischen Einigungsprozesses. Immer mehr Unternehmen entscheiden sich für diese Rechtsform, die sich insbesondere für grenzüberschreitend tätige Konzerne anbietet. Teilweise wird mit der Gründung einer SE auch der Versuch unternommen, der deutschen Unternehmensmitbestimmung zu entfliehen. Dies zu verhindern und einen Kompromiss zwischen Befürwortern und Gegnern der Unternehmensmitbestimmung zu finden, war wohl der schwierigste Schritt auf dem Weg hin zu einem Statut für die Europäische Aktiengesellschaft. Ein Kompromiss birgt aber stets auch die Gefahr, dass eigentlich klare Regelungen verwässert werden. Viele Rechtsfragen der Mitbestimmung im europäischen Konzern sind daher noch ungeklärt. Ausgehend von der deutschen Mitbestimmungstradition und unter Berücksichtigung der Intention der Mitbestimmungsrichtlinien entwickelt der Autor, RA in einer international beratenden Kanzlei für Wirtschaftsrecht, praxisgerechte Lösungen für die Beteiligung konzernangehöriger Arbeitnehmer in der europäischen Unternehmensmitbestimmung.