Transnationale Unternehmen greifen zunehmend die Rechtsform der Europäischen Aktiengesellschaft (SE) auf. Vor der Gründung einer SE sind die beteiligten Unternehmensleitungen verpflichtet, mit Arbeitnehmervertretern über den Abschluss einer SE-Vereinbarung zu verhandeln. Geregelt werden Rechte auf Unterrichtung und Anhörung des künftigen SE-Betriebsrats und Rechte auf Mitgliedschaft von Arbeitnehmervertretern im Aufsichtsrat.
Die Auswertung von 77 SE-Vereinbarungen, abgeschlossen nach deutschem Recht zwischen 2005 und 2012, zeigt, in welchen Variationen die Verhandlungspartner eigenständige, vom gesetzlichen Standard abweichende Regelungen gefunden haben. Hinweise für die Gestaltung eigener SE-Vereinbarungen schließen sich an.
Die Auswertung von 77 SE-Vereinbarungen, abgeschlossen nach deutschem Recht zwischen 2005 und 2012, zeigt, in welchen Variationen die Verhandlungspartner eigenständige, vom gesetzlichen Standard abweichende Regelungen gefunden haben. Hinweise für die Gestaltung eigener SE-Vereinbarungen schließen sich an.