Die historisch gewachsene Arbeitnehmer-Mitbestimmung in Betriebs- und Aufsichtsrat folgt seit jeher dem Leitbild der Demokratie in Betrieb und Unternehmen. Auch heute noch sehen sich Betriebsräte und Gewerkschaften als Element der Demokratie in der Wirtschaft und wird die Arbeitnehmerteilhabe nach dem BetrVG und den Mitbestimmungsgesetzen in der juristischen Diskussion noch aus dem Demokratieprinzip erklärt. Über die normativen Grundlagen und Folgen dieser Zuordnung wird demgegenüber kaum diskutiert, obgleich die "betriebliche Demokratie" und die "Unternehmensdemokratie" weder dem umfassenden Anspruch noch dem strikten Legitimationsgebot der staatsverfassungsrechtlichen Demokratie gerecht werden (können). Vor diesem Hintergrund unterzieht Sebastian Kolbe die Strukturen des Mitbestimmungsrechts auf betrieblicher wie auf Unternehmensebene einem normativen Vergleich mit dem Demokratieprinzip.