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Seit langem ist der Kommentar, der die wissenschaftliche Durchdringung des Mitbestimmungsgesetzes mit Praxisnähe verbindet, als Standardwerk anerkannt. Die ausführlichen Erläuterungen der vielfach in ihrer Tragweite umstrittenen Vorschriften geben zuverlässige Orientierung. Das gilt auch für die komplexe Regelung des umfangreichen
Wahlverfahrens. Damit vervollständigt dieser Kommentar neben dem "Fitting" das kollektive Arbeitsrecht bei Vahlen.
Für die 3. Auflage ist die Kommentierung grundlegend erneuert worden. Dabei sind insbesondere die Änderungen der Vorschriften über das
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Produktbeschreibung
Seit langem ist der Kommentar, der die wissenschaftliche Durchdringung des Mitbestimmungsgesetzes mit Praxisnähe verbindet, als Standardwerk anerkannt. Die ausführlichen Erläuterungen der vielfach in ihrer Tragweite umstrittenen Vorschriften geben zuverlässige Orientierung. Das gilt auch für die komplexe Regelung des umfangreichen
Wahlverfahrens. Damit vervollständigt dieser Kommentar neben dem "Fitting" das kollektive Arbeitsrecht bei Vahlen.

Für die 3. Auflage ist die Kommentierung grundlegend erneuert worden. Dabei sind insbesondere die Änderungen der Vorschriften über das Wahlverfahren, die Änderungen der einschlägigen gesellschaftsrechtlichen Vorschriften sowie die Weiterentwicklung von Rechtsprechung und Schrifttum berücksichtigt worden. Erstmals umfasst das Werk auch eine Erläuterung der Arbeitnehmervertretung im Aufsichtsrat nach dem Drittelbeteiligungsgesetz und eine Übersicht über die Mitbestimmung
- in der Europäischen Gesellschaft
- in der Europäischen Genossenschaft sowie
- bei Verschmelzung von kapitalgesellschaften aus unterschiedlichen Mitgliedstaaten der EU.
Autorenporträt
Prof. Dr. Hellmut Wißmann hat im Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung gemeinsam Prof. Dr. Otfried Wlotzke maßgeblich an der Entstehung des Gesetzes und der Wahlordnungen mitgewirkt und die praktische Anwendung über mehr als ein Jahrzehnt begleitet. Anschließend war Wolfgang Koberski im Ministerium für die Weiterentwicklung des Rechts der Unternehmensmitbestimmung verantwortlich. Georg Kleinsorge ist heute der im Bundesministerium für Arbeit und Soziales für die Unternehmensmitbestimmung zuständige Referatsleiter.