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Fallen die wirtschaftliche und die rechtliche Zuordnung von Unternehmensanteilen auseinander, so stellt sich im Fusionskontrollrecht die Frage, unter welchen Voraussetzungen der Träger des wirtschaftlichen Risikos als Kontrollinhaber anzusehen ist. Ein aktuelles Beispiel liefert das Warehousing, bei dem die Unternehmensanteile von dem Erwerbsinteressenten nicht direkt übernommen, sondern zunächst von einem Zwischenerwerber für Rechnung des späteren Erwerbers gehalten werden. Die Europäische Kommission betrachtet Zwischen- und Enderwerb als einen einheitlichen Zusammenschluss, da der Erwerber…mehr

Produktbeschreibung
Fallen die wirtschaftliche und die rechtliche Zuordnung von Unternehmensanteilen auseinander, so stellt sich im Fusionskontrollrecht die Frage, unter welchen Voraussetzungen der Träger des wirtschaftlichen Risikos als Kontrollinhaber anzusehen ist. Ein aktuelles Beispiel liefert das Warehousing, bei dem die Unternehmensanteile von dem Erwerbsinteressenten nicht direkt übernommen, sondern zunächst von einem Zwischenerwerber für Rechnung des späteren Erwerbers gehalten werden. Die Europäische Kommission betrachtet Zwischen- und Enderwerb als einen einheitlichen Zusammenschluss, da der Erwerber die finanziellen Risiken des Zwischenerwerbes in der Erwartung übernimmt, später als Eigentümer über diese Anteile verfügen zu können, und wertet dieses Vorgehen als Verstoß gegen das Vollzugsverbot. Die Autorin untersucht die Frage, ob die Fusionskontrollverordnung in ähnlicher Weise wie die deutsche Zusammenschlusskontrolle darauf angelegt ist, bereits die Vorbereitung eines späteren Kontrollerwerbes einer präventiven Kontrolle zu unterwerfen, und zeigt auf, welche Konsequenzen sich aus einer solchen »Vorfeldkontrolle« für die Praxis des Unternehmenskaufs ergeben.
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Autorenporträt
Alisha Ricard absolvierte ihr rechtswissenschaftliches Studium in Mainz, Berlin und Glasgow (Schottland) und schloss dieses mit dem Ersten Staatsexamen im Jahr 2018 und dem Magister des deutschen und ausländischen Rechts (Mag. iur.) im Jahr 2019 ab. Nach dem Ersten Staatsexamen folgte eine promotionsbegleitende Tätigkeit als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl von Prof. Dr. Oechsler in Mainz.