Studienarbeit aus dem Jahr 2018 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 8, Freie Universität Berlin (Rechtswissenschaft), Veranstaltung: Wirtschaftsstrafrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Aufgrund der Komplexität moderner betrieblicher Abläufe stehen Strafverfolgungsbehörden und Gerichte regelmäßig vor erhebliche Problemen; schließlich entspricht dem "soziologischen Phänomen der Kollektivierung des gesellschaftlichen Lebens" die vielfache Beteiligung mehrere an einer Straftat im wirtschaftlichen Bereich ("corporate crime"). Insbesondere die Frage nach einer dogmatisch sauberen Begründung der Täterschaft von Vorgesetzten in Wirtschaftsunternehmen ist dabei problematisch. Ich werde mich im Rahmen dieser Arbeit mit der höchst umstrittenen Frage auseinandersetzen; unter welchen Voraussetzungen eine vertikale Zurechenbarkeit des Verhaltens des unmittelbar Handelnden auf den mittelbaren Täter, den "Hintermann", vorgenommen werden kann, bzw. wann die Tatherrschaft durch den mittelbaren Täter gegeben ist? Kann es unter Durchbrechung des Verantwortungsprinzips, dennoch eine Bestrafung wegen mittelbarer Täterschaft geben?
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