Ob im Krimi oder in der Rechtswirklichkeit - namentlich bei Erpressungen von Lebensmittelketten: Die Konstellation einer Giftfalle, bei der sich das Opfer unwissentlich selbst schädigen soll, erweist sich als ebenso interessante wie vielschichtig strafrechtsdogmatisch diskussionsbedürftige Konzeption. Ausgangspunkt der Überlegungen ist der skurrile "Bärwurz-Fall" (BGHSt 43, 177 ff.), in dem ein Passauer Apotheker eine Schnapsflasche mit tödlich wirkendem Gift befüllte, um damit Einbrecher "zur Strecke zu bringen", die zuvor daraus getrunken hatten. Die Arbeit plädiert zunächst für eine Anwendung der mittelbaren Täterschaft und entwickelt anhand dieser Rechtsfigur die Kriterien, die für den Versuchsbeginn maßgeblich sind. Dabei gilt das Hauptaugenmerk den Besonderheiten, die sich aufgrund einer bloßen Zweipersonenkonstellation, des fehlenden sozialen Kontaktes zwischen Hinter- und Vordermann, des Einsatzes einer Apparatur und schließlich der nur sehr vagen Erfolgsaussichten ergeben