Das Buch behandelt die Haftung für mittelbare Verletzungshandlungen im Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht unter besonderer Berücksichtigung der Außenhaftung von Geschäftsleitern. Die Autorin untersucht, auf welcher Rechtsgrundlage fremde Verletzungshandlungen zugerechnet werden können und prüft die Belastbarkeit der von der Rechtsprechung gezogenen Analogie zu
1004 BGB ("Störerhaftung"). Im Ergebnis wird die mittelbare Verantwortlichkeit als Verkehrspflichtenhaftung eingeordnet, die sowohl mit den Grundsätzen des bürgerlich-rechtlichen kompensatorischen als auch des negatorischen Rechtsschutzes in Einklang steht.
1004 BGB ("Störerhaftung"). Im Ergebnis wird die mittelbare Verantwortlichkeit als Verkehrspflichtenhaftung eingeordnet, die sowohl mit den Grundsätzen des bürgerlich-rechtlichen kompensatorischen als auch des negatorischen Rechtsschutzes in Einklang steht.