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Bei der Kapitalerhöhung einer Aktiengesellschaft haben Aktionäre grundsätzlich ein Bezugsrecht. Hierdurch können sie ein Kontingent der neuen Aktien fordern, das ihrem bisherigen Anteil entspricht. Diesen Anspruch erfüllt die Gesellschaft in der Regel mittelbar über ein Kreditinstitut. Die Arbeit untersucht als erste Monografie umfassend diese in 186 Abs. 5 AktG geregelte Situation. Sie zeigt, dass die Verhältnisse der Parteien trotz der kursorischen Gesetzesregelung auf allgemeine Grundlagen zurückzuführen sind. Anhand dieser Grundlagen erarbeitet sie unter anderem den Mechanismus der…mehr

Produktbeschreibung
Bei der Kapitalerhöhung einer Aktiengesellschaft haben Aktionäre grundsätzlich ein Bezugsrecht. Hierdurch können sie ein Kontingent der neuen Aktien fordern, das ihrem bisherigen Anteil entspricht. Diesen Anspruch erfüllt die Gesellschaft in der Regel mittelbar über ein Kreditinstitut. Die Arbeit untersucht als erste Monografie umfassend diese in
186 Abs. 5 AktG geregelte Situation. Sie zeigt, dass die Verhältnisse der Parteien trotz der kursorischen Gesetzesregelung auf allgemeine Grundlagen zurückzuführen sind. Anhand dieser Grundlagen erarbeitet sie unter anderem den Mechanismus der Bezugsrechtvermittlung; inwiefern Aktionärspflichten nicht das Kreditinstitut, sondern die bezugsberechtigten Aktionäre treffen; die fortdauernde Verantwortung der Emittentin für die Aktienverschaffung; welche Folgen Mängel der Bezugsrechtsvermittlung haben, und dass sich aus dem vertragsähnlichen Vollzugsverhältnis keine Informationspflichten ergeben.
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Autorenporträt
Alexander Berkle absolvierte ab 2010 ein Studium der Rechtswissenschaften an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg i. Br. und der University of Aberdeen, das er 2017 mit der ersten juristischen Prüfung abschloss. Während seiner Promotion arbeitete er als wissenschaftlicher Mitarbeiter in einer international tätigen Wirtschaftskanzlei. 2019 trat er in den juristischen Vorbereitungsdienst am Kammergericht Berlin ein.