Das Phänomen organisierte Kriminalität breitet sich stetig in allen Ländern Europas aus, ebenso wie der Menschenhandel. In Italien gehören organisierte kriminelle Gruppen zur Geschichte des Landes, während Österreich ihr Vorhandensein noch in den 1990er Jahren negierte. Die Mitwirkung des Einzelnen in einer solchen Organisation und beim Menschenhandel stellt, gerade im Hinblick auf die Umsetzung der UN-Konvention von Palermo und des Zusatzprotokolls gegen den Menschenhandel, die nationalen Gesetzgeber vor nicht zu unterschätzende Probleme. Ein Delikt mit zwingender Beteiligung mehrerer ist…mehr
Das Phänomen organisierte Kriminalität breitet sich stetig in allen Ländern Europas aus, ebenso wie der Menschenhandel. In Italien gehören organisierte kriminelle Gruppen zur Geschichte des Landes, während Österreich ihr Vorhandensein noch in den 1990er Jahren negierte. Die Mitwirkung des Einzelnen in einer solchen Organisation und beim Menschenhandel stellt, gerade im Hinblick auf die Umsetzung der UN-Konvention von Palermo und des Zusatzprotokolls gegen den Menschenhandel, die nationalen Gesetzgeber vor nicht zu unterschätzende Probleme. Ein Delikt mit zwingender Beteiligung mehrerer ist wesentlich schwieriger in die nationale Strafgesetzgebung zu implementieren als der Menschenhandel, bei dem der Einzelne für seine eigene (Teil-)Handlung zur Verantwortung gezogen werden kann.
Hilde Farthofer, Studium an der Universität Salzburg, 2004 Magistra; Forschungsassistentin internationales Strafrecht an der Universität Salzburg; einjähriger Forschungsaufenthalt in Palermo; seit Ende 2010 Wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Universität Marburg im Fachbereich Kriminalwissenschaften.
Inhaltsangabe
Inhalt: Erscheinungsformen organisierter Kriminalität/Menschenhandel Italien/Österreich - UN-Konvention von Palermo - Umsetzung völkerrechtlicher Verträge - Vergleich der Strafrechtsnormen Italien/Österreich - Das Zusatzprotokoll gegen den Menschenhandel - Vergleich Delikt mit Beteiligung mehrerer - Delikt Einzeltäterschaft.