Mitwirkungs- und Klagerechte anerkannter Naturschutzverbände sind in den Landesnaturschutzgesetzen und im BNatSchG geregelt. Der eingehende Vergleich der Vorschriften zeigt, daß die Gesetzgeber nur zögerlich bereit sind, den Verbänden effiziente Instrumente zur Einflußnahme auf staatliche Entscheidungsprozesse an die Hand zu geben. Die Autorin erarbeitet Lösungen zum Ausgleich der gesetzgeberischen Defizite. Sie räumt Bedenken gegen die Verbandsklage aus und setzt sich für ihre bundesweite Einführung ein. Dargestellt werden auch die Rechtsquellen für die Verbandsrechte, die Kompetenzverteilung…mehr
Mitwirkungs- und Klagerechte anerkannter Naturschutzverbände sind in den Landesnaturschutzgesetzen und im BNatSchG geregelt. Der eingehende Vergleich der Vorschriften zeigt, daß die Gesetzgeber nur zögerlich bereit sind, den Verbänden effiziente Instrumente zur Einflußnahme auf staatliche Entscheidungsprozesse an die Hand zu geben. Die Autorin erarbeitet Lösungen zum Ausgleich der gesetzgeberischen Defizite. Sie räumt Bedenken gegen die Verbandsklage aus und setzt sich für ihre bundesweite Einführung ein. Dargestellt werden auch die Rechtsquellen für die Verbandsrechte, die Kompetenzverteilung in der Naturschutzgesetzgebung und das Anerkennungsverfahren.
Die Autorin: Kristina Balleis wurde 1968 in Nürnberg geboren. Sie studierte von 1988 bis 1992 an der Universität Passau Jura mit fachspezifischer Zusatzausbildung in Französisch und Spanisch. An das 1. Staatsexamen schloß sich eine Promotion bei Prof. Dr. Herbert Bethge, Passau, an. Seit 1995 absolviert sie ihre Referendarzeit in Bamberg.
Inhaltsangabe
Aus dem Inhalt: Rechtliche Stellung der Naturschutzverbände im deutschen Rechtsschutzsystem - Rechtsquellen und Kompetenzverteilung in der Naturschutzgesetzgebung - Anerkennung gemäß 29 BNatSchG - Verbandsmitwirkung und -klage nach Landes- und Bundesrecht - Defizite und Ausgleichsvorschläge.
Aus dem Inhalt: Rechtliche Stellung der Naturschutzverbände im deutschen Rechtsschutzsystem - Rechtsquellen und Kompetenzverteilung in der Naturschutzgesetzgebung - Anerkennung gemäß 29 BNatSchG - Verbandsmitwirkung und -klage nach Landes- und Bundesrecht - Defizite und Ausgleichsvorschläge.
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