Die Aufgaben des Gerichtsvollziehers verlangen regelmäßig Eingriffe in Grundrechte des Schuldners und sind daher immer auch von hoher verfassungsrechtlicher Relevanz.
Im Rahmen der aktuellen gesetzlichen Grundlagen des Gerichtsvollzieherwesens ergeben sich jedoch zahlreiche Probleme. Hierzu zählt zunächst die unzureichende Rechtsgrundlage, in Form einer Regelungssystematik mit Verwaltungsvorschriften. Zudem besteht in der aktuellen Ausgestaltung eine erhebliche Kostenunterdeckung die zu einer Subventionierung des Gerichtsvollzieherwesens durch Finanzmittel der Bundesländer führt. Nicht zu vernachlässigen ist auch der mangelhafte strukturelle Aufbau im Bezirkssystem.
Um diesen Problematiken zu entgegnen, beziehungsweise das System grundsätzlich zu überarbeiten und zu optimieren, wurde von den Bundesländern Baden-Württemberg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen im Jahr 2010 (wie auch schon 2007) ein Reformentwurf zur Modernisierung des Gerichtsvollzieherwesens vorgelegt, welcher eine lebhafte rechtspolitische Diskussion entfacht hat.
Der Reformentwurf sieht die Einführung eines Beleihungssystems vor. Dieses wird in der nachfolgenden Arbeit detailliert dargestellt. Besonderes Augenmerk liegt dabei neben verfassungsrechtlichen Implikationen auf den Veränderungen im Gerichtsvollzieherkostenrecht, sowie der angedachten Einführung von Wettbewerbsstrukturen. Die gesetzliche Intention die Effizienz der Zwangsvollstreckung zu erhöhen, wird dabei kritisch hinterfragt und analysiert.
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Im Rahmen der aktuellen gesetzlichen Grundlagen des Gerichtsvollzieherwesens ergeben sich jedoch zahlreiche Probleme. Hierzu zählt zunächst die unzureichende Rechtsgrundlage, in Form einer Regelungssystematik mit Verwaltungsvorschriften. Zudem besteht in der aktuellen Ausgestaltung eine erhebliche Kostenunterdeckung die zu einer Subventionierung des Gerichtsvollzieherwesens durch Finanzmittel der Bundesländer führt. Nicht zu vernachlässigen ist auch der mangelhafte strukturelle Aufbau im Bezirkssystem.
Um diesen Problematiken zu entgegnen, beziehungsweise das System grundsätzlich zu überarbeiten und zu optimieren, wurde von den Bundesländern Baden-Württemberg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen im Jahr 2010 (wie auch schon 2007) ein Reformentwurf zur Modernisierung des Gerichtsvollzieherwesens vorgelegt, welcher eine lebhafte rechtspolitische Diskussion entfacht hat.
Der Reformentwurf sieht die Einführung eines Beleihungssystems vor. Dieses wird in der nachfolgenden Arbeit detailliert dargestellt. Besonderes Augenmerk liegt dabei neben verfassungsrechtlichen Implikationen auf den Veränderungen im Gerichtsvollzieherkostenrecht, sowie der angedachten Einführung von Wettbewerbsstrukturen. Die gesetzliche Intention die Effizienz der Zwangsvollstreckung zu erhöhen, wird dabei kritisch hinterfragt und analysiert.
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