Das Gutachten entstand auf der Basis intensiver Diskussionen mit Praktikern aller Bereiche und zielt auf eine durchgreifende Modernisierung und Fortschreibung der Verwaltungsverfahrensgesetze. Es beinhaltet neben rechtsgrundsätzlichen Überlegungen eine Reihe rechtsförmlich ausformulierter Vorschläge für die (erstmalige) Aufnahme von Vorschriften insbesondere im Bereich der Eröffnungskontrollen: Anzeigeverfahren, einfaches Genehmigungsverfahren, Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung. Vorgeschlagen wird erstmalig eine allgemeine Konzentrationsvorschrift für Genehmigungsverfahren und eine klarere gesetzgeberische Bewältigung der Grundsatzthematik des verwaltungsverfahrensrechtlichen Fehlerfolgenrechts. Bewusst werden keine unmittelbaren Rechtsänderungsnotwendigkeiten im Fachrecht ausgelöst. Aus Anlass der aktuellen Diskussion um die Bürgerbeteiligung bei Großvorhaben ("Stuttgart 21") werden zahlreiche Verbesserungsmöglichkeiten im Rahmen der Beteiligung der Bürger an Verwaltungsverfahren untersucht und aufgezeigt.