Diplomarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2,3, Universität zu Köln (Steuerseminar), Sprache: Deutsch, Abstract: Im Rahmen der erhöhten internationalen Gestaltungsmöglichkeiten versuchen viele Unternehmen ihre Gewinne in Niedrigsteuerländer zu verlagern. Dies erfolgt häufig durch Verlagerung der Produktion und entsprechender Verrechnungspreisgestaltungen. Aber auch durch Gewährung von Darlehen mit daraus resultierenden Zinszahlungen an im Ausland ansässige Anteilseigner oder Konzernmuttergesellschaften erfolgt eine Gewinnverlagerung in Niedrigsteuerländer, so dass in den Staaten mit höherer Steuerbelastung entsprechendes Steuersubstrat verloren geht. In vielen Ländern gibt es zur Vermeidung solcher Gestaltungen Steuerregelungen, die überhöhte Zinszahlungen an ausländische Anteilseigner verhindern. Mit Einführung der Zinsschranke, die durch die Unternehmensteuerreform 2008 zum 01.01.2008 anstelle der bisher geltenden Gesellschafter-Fremdfinanzierung gem. 8a KStG treten wird, kommt es in einzelnen Bereichen zu einer Annäherung der deutschen Regelung zur steuerlichen Behandlung einer Unterkapitalisierung mit den entsprechenden Regelungen im US-amerikanischen Steuerrecht. Die Zinsschranke soll wie ihr US-Pendant Gewinnverlagerungen durch übermäßige Zinszahlungen in das Ausland verhindern und durch die Ausgestaltung Besteuerungssubstrat aus dem Ausland importieren. Die Diplomarbeit zieht einen Vergleich zwischen den beiden Unterkapitalisierungssystemen in Deutschland und den USA. Dabei soll aus deutscher Sicht die Zinsschranke als Nachfolgerin der bisher gültigen Gesellschafter-Fremdfinanzierung des 8 a KStG betrachtet werden und aus US-Sicht die gültige Regelung der Earnings Stripping Rule des Sec. 163(j) IRC. In den jeweiligen Kapiteln soll sich die Arbeit zunächst kurz mit der US-amerikanischen Earnings Stripping Rule befassen, um anschließend detaillierter auf die Zinsschranke einzugehen und einen Vergleich ermöglichen, der sowohl die Gemeinsamkeiten als auch die Unterschiede zwischen den beiden Konzepten herausstellt. Beide Systeme haben gemeinsame Anknüpfungspunkte, unterscheiden sich auch in einigen Bereichen voneinander.
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