Das Traktat Moëd katan "Halbfeiertage" (wörtlich "das kleine Fest") behandelt die Vorschriften für die Tage zwischen dem ersten und dem siebten Tag des Pesachfestes und zwischen dem ersten und dem achten Tag des Laubhüttenfestes, an denen bestimmte Tätigkeiten verboten sind. Besonders thematisiert werden dabei die Möglichkeit der Ausführung verschiedener ritueller Handlungen bei einem Sterbefall und die Unterbrechung der vorgeschriebenen Trauerzeiten durch die Festzeit. Insbesondere die Beschreibung dieser Trauerbräuche und Begräbnistraditionen bezeugt die hohe Wertschätzung von Familientraditionen und lokal überliefertem Brauchtum in der jüdischen Bevölkerung.Der Titel des Traktats Reijja "Erscheinen" (im Tempel) bzw. Chagiga "Festopfer", wie er auch heißt, deckt inhaltlich nur den Teil ab, der über das rechte Verhalten bei der Wallfahrt belehrt. Ein weiterer Teil diskutiert Reinheitsfragen, die allerdings auch mit dem Kult zusammenhängen. Besonderes Interesse erregt ein Einschub, der einen Blick in das Frühstadium jüdischer Mystik eröffnet.
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