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Studienarbeit aus dem Jahr 2020 im Fachbereich BWL - Controlling, Note: 2,0, Universität Kassel (Uni Kims), Veranstaltung: Controlling I: Grundlagen des Controlling, Sprache: Deutsch, Abstract: In Deutschland gibt es eine Vielzahl an Sozialleistungen, die die Bürger nicht in Gänze überblicken können. Aus diesem Grund hat der Bundesgesetzgeber auf Landesebene mit den Versicherungsämtern sogenannte Versicherungsbehörden geschaffen. Diese Ämter haben den Bürgern in allen Angelegenheiten der Sozialversicherung Auskünfte zu erteilen. Ihnen soll dies eine wohnort- und zeitnahe sowie barrierefreie…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2020 im Fachbereich BWL - Controlling, Note: 2,0, Universität Kassel (Uni Kims), Veranstaltung: Controlling I: Grundlagen des Controlling, Sprache: Deutsch, Abstract: In Deutschland gibt es eine Vielzahl an Sozialleistungen, die die Bürger nicht in Gänze überblicken können. Aus diesem Grund hat der Bundesgesetzgeber auf Landesebene mit den Versicherungsämtern sogenannte Versicherungsbehörden geschaffen. Diese Ämter haben den Bürgern in allen Angelegenheiten der Sozialversicherung Auskünfte zu erteilen. Ihnen soll dies eine wohnort- und zeitnahe sowie barrierefreie Hilfestellung ermöglichen. Bei verschiedenen Prüfungen der Rentenversicherungsträger wird jedoch im Bundesrechnungshof festgestellt, dass sich zahlreiche Versicherungsämter von diesen Aufgaben zurückgezogen haben. In dieser Hausarbeit wird der Frage nachgegangen, wie am Beispiel des Landes Nordrhein-Westfalen die Aufsichtsbehörde mittels Controlling sicherstellen kann, dass die Gemeinden und Versicherungsämter ihre rechtlich verankerten Aufgaben im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung wahrnehmen. Dabei stehen zwei Aspekte im Vordergrund: In einem ersten Schritt soll im Rahmen dieser Arbeit geprüft werden, ob die Controlling-Werkzeuge auf den Sachverhalt mit den Versicherungsämtern angewendet werden können, und wie sich diese auf die Aufsichtsbehörde übertragen lassen. In einem zweiten Schritt werden mögliche Maßnahmen der Aufsichtsbehörde entwickelt, die dauerhaft zur Qualitätssicherung ergriffen oder die gezielt zur Gegensteuerung bei Abweichungen möglicher Controlling-Ziele angewendet werden können.
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