Bachelorarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 1, Wirtschaftsuniversität Wien (Arbeitsrecht), Veranstaltung: Individuelles Arbeitsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Zuwanderung von Arbeitskräften, sowie Zuwanderung im Allgemeinen wird in der Öffentlichkeit kontrovers diskutiert. Die zunehmende Vermischung der Kulturen innerhalb eines Staates aufgrund von Zuwanderung wirkt sich auf verschiedenste Art und Weise auf die Rechtsordnung aus. Die Bestimmungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen der Beschäftigung, des Zugangs zum Sozialsystem, der Aufnahme von politischen Flüchtlingen und die dauerhafte Niederlassung sind zentrale Herausforderungen. Zuwanderung hat entgegen vielerorts herrschender Ansicht aber ebenfalls einen positiven Effekt auf die nationale Wettbewerbsfähigkeit im internationalen Vergleich durch den Zuzug von qualifizierten Arbeitskräften. Um die Diskrepanz zwischen gesellschaftlich erwünschten und jenen emotional diskutierten negativen Effekten bzw Ängsten der Bevölkerung zu schließen, entschied sich der Gesetzgeber für eine restriktive und teils humanitär ausgrenzende Zuwanderungspolitik.2 Unternehmen sehen sich einer Gesetzeslage mit mannigfaltigen Barrieren gegenüber, die Potentialsteigerungen in Form von qualifizierten Arbeitskräften erschweren. Grundsätzlich beschäftigt sich diese Arbeit daher mit den noch verbleibenden Möglichkeiten der Beschäftigung von qualifizierten Arbeitskräften über verschiedene Zeiträume und unterschiedlicher Ausgestaltung von Anstellungsverträgen. Dies erfolgt unter der wesentlichen Bezugnahme auf das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz sowie auf das Ausländerbeschäftigungsgesetz. Der Fokus liegt auf der Möglichkeit einer Beschäftigung in Österreich und beschäftigt sich somit nur am Rande mit grundlegenden Fragen der Immigration und der Gesetze, die nicht in Zusammenhang mit einer Beschäftigung stehen. Die asylrechtlichen Fragen oder Niederlassungen von Angehörigen bleiben in der Folge weitgehend außer Betracht.
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