Die Arbeit befaßt sich mit den Möglichkeiten, mittels derer Anwälte ihre persönliche Haftung gegenüber Mandanten beschränken können. Die Haftung kann zum einen vertragsrechtlich der Höhe nach beschränkt oder auf den sachbearbeitenden Anwalt konzentriert werden. Zum anderen besteht die Möglichkeit, durch die Wahl der Rechtsform die persönliche Haftung ganz auszuschließen. Untersucht wird, welche Formen beruflicher Zusammenarbeit den Anwälten in Deutschland zur Verfügung stehen. Der Schwerpunkt der Darstellung liegt dabei auf der Anwalts-GmbH, der Anwalts-AG und der Anwaltskooperation. Zugleich werden rechtsformbedingte Nachteile berufsrechtlicher Art für die interprofessionelle Zusammenarbeit mit Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern dargestellt.