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Das deutsche Steuerrecht beschränkt durch die Organschaftsregelungen eine gemeinschaftliche Besteuerung von Unternehmen auf inländische Vertragskonzerne. Für Beteiligungskonzerne bedingt sich hierdurch aufgrund der mangelnden Verlustverrechnung ein wirtschaftlicher Nachteil in Form einer erhöhten Steuerlast der gesamten Unternehmensgruppe. In grenzüberschreitenden Konstellationen verstärken sich diese Umstände, da die deutschen Regelungen eine grenzüberschreitende Gruppenbesteuerung nicht vorsehen. In der Folge werden die tatsächlich vorliegenden, wirtschaftlichen Verknüpfungen zwischen den…mehr

Produktbeschreibung
Das deutsche Steuerrecht beschränkt durch die Organschaftsregelungen eine gemeinschaftliche Besteuerung von Unternehmen auf inländische Vertragskonzerne. Für Beteiligungskonzerne bedingt sich hierdurch aufgrund der mangelnden Verlustverrechnung ein wirtschaftlicher Nachteil in Form einer erhöhten Steuerlast der gesamten Unternehmensgruppe. In grenzüberschreitenden Konstellationen verstärken sich diese Umstände, da die deutschen Regelungen eine grenzüberschreitende Gruppenbesteuerung nicht vorsehen. In der Folge werden die tatsächlich vorliegenden, wirtschaftlichen Verknüpfungen zwischen den Gesellschaften steuerlich unzureichend berücksichtigt. Die vorliegende Arbeit analysiert vor dem Hintergrund der verfassungsrechtlichen Vorgaben die notwendige Ausgestaltung der Verlustverrechnung auf Ebene eines Einzelsteuerpflichtigen, bevor diese Ergebnisse auf grenzüberschreitende Unternehmensgruppen transferiert werden. Das Leistungsfähigkeitsprinzip steht hierbei neben der wirtschaftlichen Verlusttragung im Vordergrund. Aus den hieraus resultierenden Rahmenbedingungen wird eine Bewertung der nationalen Reformansätze der Organschaft sowie des europäischen Modells der GKKB vorgenommen. Im Mittelpunkt der Arbeit stehen die entwickelten Lösungsüberlegungen für die Reform einer Gruppenbesteuerung im deutschen Steuerrecht, um de lege ferenda den verfassungsrechtlichen, europäischen und abkommensrechtlichen Vorgaben an eine Verlustverrechnung entsprechen zu können.
Autorenporträt
Katrin Hamacher, geboren 1986 in Hilden, studierte zunächst Betriebswirtschaftslehre mit Studienrichtung Steuern und Prüfungswesen an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg, Stuttgart, und der Shanghai University, Shanghai, China. Ihren Abschluss als M. A. mit dem Schwerpunkt Auditing, Business and Law erwarb sie 2012 an der Hochschule Pforzheim, Pforzheim. Während ihrer Mitarbeit bei einer internationalen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wurde sie im Jahr 2014 zur Steuerberaterin und 2016 zur Wirtschaftsprüferin bestellt. Berufsbegleitend war sie externe Doktorandin an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf. Die Promotion zum Dr. rer. pol. erfolgte im November 2017.