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Das Thema »Polizeigewalt« ist ein rechtlich und politisch sensibles Thema. In den vergangenen Jahren gab es auf Bundesebene und im Landtag in NRW Gesetzentwürfe, die einen Polizeibeauftragten als Hilfsorgan des Parlaments etablieren wollten (sog. echter Parlamentsbeauftragter). In der vorliegenden Untersuchung werden diese Gesetzentwürfe aufgegriffen und anhand von Bewertungsmaßstäben bewertet. Die Bewertungsmaßstäbe werden aus dem Kontrollgegenstand »Polizeigewalt« und dem rechtlichen bzw. dogmatischen Rahmen von Verwaltungskontrolle gewonnen. Gemessen an diesen Bewertungsmaßstäben erweist…mehr

Produktbeschreibung
Das Thema »Polizeigewalt« ist ein rechtlich und politisch sensibles Thema. In den vergangenen Jahren gab es auf Bundesebene und im Landtag in NRW Gesetzentwürfe, die einen Polizeibeauftragten als Hilfsorgan des Parlaments etablieren wollten (sog. echter Parlamentsbeauftragter). In der vorliegenden Untersuchung werden diese Gesetzentwürfe aufgegriffen und anhand von Bewertungsmaßstäben bewertet. Die Bewertungsmaßstäbe werden aus dem Kontrollgegenstand »Polizeigewalt« und dem rechtlichen bzw. dogmatischen Rahmen von Verwaltungskontrolle gewonnen. Gemessen an diesen Bewertungsmaßstäben erweist sich der Polizeibeauftragte der Gesetzentwürfe als defizitär. Überzeugen kann hingegen ein Polizeibeauftragter, der bei der Verwaltung etabliert wäre (sog. unechter Parlamentsbeauftragter bzw. Verwaltungsbeauftragter). In der Arbeit wird ein eigener Gesetzesvorschlag für einen solchen Beauftragten entworfen und zugleich an den Bewertungsmaßstäben beurteilt.
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Autorenporträt
Malte Seyffarth studierte an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn Rechtswissenschaft. 2016 schloss er die erste (juristische) Prüfung ab. Im Anschluss war er vier Jahre am Institut für Öffentliches Recht der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn sowie bei zwei auf das Öffentliche Recht spezialisierten Anwaltskanzleien beschäftigt. 2020 schloss er seine rechtswissenschaftliche Promotion ab (Dr. iur.). 2022 erfolgte die verwaltungswissenschaftliche Promotion (Dr. rer. publ.). Das Rechtsreferendariat absolvierte er von 2021 bis 2023 im OLG Bezirk Köln und legte im April 2023 erfolgreich die zweite juristische Staatsprüfung ab.
Rezensionen
»Die de lege ferenda Vorschläge des Verfassers sollten nicht verhallen, sondern in den aktuellen Diskurs um den neuen Gesetzentwurf einbezogen werden. Von daher bleibt zu wünschen, dass die Dissertationsschrift viele Leser findet.« Prof. Dr. Anja Schiemann, in: Kriminalpolitische Zeitschrift 1/2024