Rauschgifthandel, Geldwäsche, Mord - das »Geschäft« organisierter Kriminalität ist hinlänglich bekannt. Doch erst die spektakulären Attentate auf hochrangige Staatsbeamte im Italien der 1970er bis 1990er Jahre führten das eigentliche Streben der Mafia unabweisbar vor Augen: die Erringung des Gewaltmonopols auf einem bestimmten Territorium.
Ausgehend von theoretischen Reflexionen über die Komplexe Gewalt, Staat und Ausnahmezustand einerseits und von empirischen Materialien zum italienischen Anti-Mafia-Kampf andererseits, löst Martin Ludwig Hofmann das Phänomen der organisierten Kriminalität aus einem rein kriminologischen Zugriff - und erweitert es um eine genuin sozialtheoretische Dimension.
Ausgehend von theoretischen Reflexionen über die Komplexe Gewalt, Staat und Ausnahmezustand einerseits und von empirischen Materialien zum italienischen Anti-Mafia-Kampf andererseits, löst Martin Ludwig Hofmann das Phänomen der organisierten Kriminalität aus einem rein kriminologischen Zugriff - und erweitert es um eine genuin sozialtheoretische Dimension.
»Die organisierte Kriminalität lässt sich als eine Herausforderung des staatlichen Gewaltmonopols interpretieren, denn in letzter Konsequenz geht es kriminellen Organisationen um die Schaffung staats- und damit rechtsfreier Räume zur Durchsetzung eigener Herrschaftsansprüche. Ausgehend von dieser Überlegung analysiert Hofmann die politische Bedeutung organisierter Kriminalität in der Perspektive der Staatstheorie von Carl Schmitt. Entlang dieser Linie werden mafiose Netzwerke als konkurrierende Gegenordnungen angesehen, die mit dem staatlichen Herrschaftsanspruch strukturell nicht vergleichbar sind. Das begründet eine 'fundamentale Notwendigkeit der staatlichen Bekämpfung' (237). Damit stellt sich freilich das Problem der Angemessenheit der jeweils gewählten Bekämpfungsstrategie. Hofmanns interssante Studie schließt mit dem Hinweis, dass staatliche Herrschaft 'an eine gesellschaftlich ausgehandelte und tradierte normative Basis' (240) rückgebunden werden müsse - dafür ist, wie Hofmann zutreffend hervorhebt, Schmitt der falsche Ahnherr.«
Zeitschrift für Politikwissenschaft, 2 (2004) 19991230
Zeitschrift für Politikwissenschaft, 2 (2004) 19991230