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Ist der 'Mensch des Menschen Wolf'? Ist der Mensch eigentlich ein von Natur zur Gesellschaft ungeeignetes Wesen? Ist Recht nichts anderes als der zwangsgestützte Befehl des Souveräns, der jeden beliebigen Inhalt haben kann (Hobbes)? Haben 'Stolz und Eitelkeit mehr Hospitäler erbaut als alle Tugenden zusammengenommen' (Mandeville)? Dies sind die theoretischen Provokationen, mit denen sich die schottische Aufklärung konfrontiert sah. Moralischer Sinn, Wohlwollen, Sympathie und die Position des unparteiischen Beobachters: das sind die Begriffe, welche die schottische Aufklärung dieser…mehr

Produktbeschreibung
Ist der 'Mensch des Menschen Wolf'? Ist der Mensch eigentlich ein von Natur zur Gesellschaft ungeeignetes Wesen? Ist Recht nichts anderes als der zwangsgestützte Befehl des Souveräns, der jeden beliebigen Inhalt haben kann (Hobbes)? Haben 'Stolz und Eitelkeit mehr Hospitäler erbaut als alle Tugenden zusammengenommen' (Mandeville)? Dies sind die theoretischen Provokationen, mit denen sich die schottische Aufklärung konfrontiert sah. Moralischer Sinn, Wohlwollen, Sympathie und die Position des unparteiischen Beobachters: das sind die Begriffe, welche die schottische Aufklärung dieser Herausforderung entgegen stellte. Ohne einen moralischen Sinn, sagt Hutcheson, könnten wir die Gebote des guten Gottes nicht von den Befehlen eines bösen Dämons unterscheiden. Ziel des Werkes ist es, den Gesamtzusammenhang der schottischen Aufklärung in der Moral- und Rechtsphilosophie mit dem historisch-theoretischen Kontext im Überblick darzustellen. Das Buch zeichnet den Denkweg nach, der von der These vom moralischen Sinn bei Shaftesbury und Hutcheson, über den Neuansatz bei Hume bis zu Adam Smith' Theorie der Sympathie und des unparteiischen Beobachters führt.
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Autorenporträt
Ulli F. H. Rühl, geb. 1954 in Braunfels/Lahn. Studium der Rechtswissenschaft, wissenschaftlicher Mitarbeiter und Promotion an der Justus-Liebig-Universität Gießen. Tätigkeit als Rechtsanwalt in Karlsruhe. Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bundesverfassungsgericht. Habilitation an der Universität Bielefeld für Öffentliches Recht, neue Verfassungsgeschichte sowie Rechts- und Sozialphilosophie. Lehrstuhlvertretung an der Universität Trier. Seit 1999 Universitätsprofessor für Öffentliches Recht und Rechts- und Sozialphilosophie am Fachbereich Rechtswissenschaft der Universität Bremen. Forschungsschwerpunkte: Kommunikationsfreiheiten und Persönlichkeitsrecht, Rechts- und Moralphilosophie.