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Seit der letzten Auflage der Sonderausgabe MSchG brachten fünf Novellen umfassende Änderungen im Markenrecht, die Highlights: Die Markenrechtsreform 2019 ändert ua das Widerspruchs- und Löschungsverfahren und ermöglicht erstmals die Registrierung von Multimediamarken.Mit der MSchG-Novelle 2017 wurde ua die Gewährleistungsmarke in das österreichische Recht aufgenommen und das MSchG an die UMVO angepasst.Ab September 2017 brachte eine Neuerung des Anmeldesystems Anmeldern, die sich gegen eine amtliche Ähnlichkeitsrecherche entscheiden, Kostenersparnis und Verfahrensbeschleunigung.
Die
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Produktbeschreibung
Seit der letzten Auflage der Sonderausgabe MSchG brachten fünf Novellen umfassende Änderungen im Markenrecht, die Highlights:
Die Markenrechtsreform 2019 ändert ua das Widerspruchs- und Löschungsverfahren und ermöglicht erstmals die Registrierung von Multimediamarken.Mit der MSchG-Novelle 2017 wurde ua die Gewährleistungsmarke in das österreichische Recht aufgenommen und das MSchG an die UMVO angepasst.Ab September 2017 brachte eine Neuerung des Anmeldesystems Anmeldern, die sich gegen eine amtliche Ähnlichkeitsrecherche entscheiden, Kostenersparnis und Verfahrensbeschleunigung.

Die Sonderausgabe enthält Gesetzestext und Erläuterungen handlich und auf einen Blick. Die zahlreichen Anmerkungen des Herausgebers erleichtern Rechtsberatung und Recherche. Komplett wird Ihr Einblick in das Markenrecht mit den aktuellen Fassungen von
Patentamtsgebühren-, Gebühren- und Gerichtsgebührengesetz (Auszüge)PatentamtsverordnungMarkenrichtlinie (auch in englischer Fassung)UnionsmarkenverordnungNizzaer Klassifikation (11. Auflage)
Autorenporträt
Der Autor Dr. Guido Kucsko, Rechtsanwalt in Wien, ist einer der führenden Spezialisten im Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht und Autor zahlreicher einschlägiger Fachpublikationen. Er ist Honorarprofessor an der Universität Wien.
Rezensionen
"Diese Gesetzesausgabe wird nicht nur dem Einsteiger in die Materie, sondern auch dem Routinier ans Herz wachsen." (RZ - Österreichische Richterzeitung Nr. 7-8/2019, Reinhard Hinger)